KANN EINE FREISTELLUNG ZEITWEISE AUF DEN VERTRETER ÜBERGEHEN?
Geht eine freigestellte BR-Vorsitzende in Urlaub oder ist aus anderen Gründen (Krankheit, Schulung etc.) für einige Zeit nicht vor Ort, geht dann die Freistellung in diesem Zeitraum auf die Stellvertreterin über?
Community-Antworten (1)
18.05.2006 um 12:25 Uhr
Automatisch geschieht dies nicht. Es muss schon gegenüber dem AG begründet und die Freistellung im Vertretungsfall beschlossen (gewählt) worden sein. (siehe auch Kommentare zum BetrVG zu § 28)
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