Allgemeine Aufgaben des BR - Rechtslage wenn der BR etwas bemerkt und nichts unternimmt?
Gem §80.1 wacht der BR über die Erfüllung der geltenden Gesetzeslage. Wenn der BR nun ein Verstoß gegen z.B. Arbeitsschutzgesetze bemerkt und nichts dagegen unternimmt kann der BR zur Verantwortung gezogen werden? Wenn ja, in welchem Umfang.
Community-Antworten (2)
17.05.2006 um 15:21 Uhr
@Paulchen Na hier bin ich mal auf den Hintergrund dieser Frage gespannt.
17.05.2006 um 17:04 Uhr
Also Paulchen, verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer der AG. Aber Mitwisser zählen ja auch zu den Tätern. Wie ein BR das mit seinem Gewissen vereinbart wenn etwas schlimmes passiert....?,ich möchte nicht in seiner Haut stecken. Gruß häggi
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