W.A.F. LogoSeminare

Ersatzmitglieder zu BR-Sitzungen - sind die im Verhinderungsfall grundsätzlich zu laden?

B
Beo
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind 7 BR-Mitglieder. Muss zu einer BR-Sitzung, wenn ein Mitglied verhindert ist, grundsätzlich ein Ersatzmitglied geladen werden?

Wie verhält es sich bei zu fassenden Beschlüssen, muss dann bei Fehlen eines Mitgliedes ein Ersatzmitglied geladen werden?

2.69903

Community-Antworten (3)

T
tramdriver

17.05.2006 um 13:53 Uhr

In beiden Fällen "Ja". Wobei natürlich im zweiten Fall "Fehlen eines Mitgliedes" sicherlich die Verhinderung gemeint ist.

K
Kölner

17.05.2006 um 14:08 Uhr

@tramdriver Es kommt aber immer auf den Grund der Verhinderung an, ob Ersatzmitglieder geladen werden dürfen oder nicht!

T
tramdriver

17.05.2006 um 15:35 Uhr

Gründe für die zeitweilige Verhinderung sind u. a.

  • Krankheit,
  • Kur oder Rehabilitationsmaßnahme,
  • Urlaub,
  • Seminarteilnahme,
  • Dienstreise,
  • wenn ein Betriebsratsmitglied von einer Beschlussfassung persönlich betroffen ist,
  • wenn das Arbeitsverhältnis kraft Gesetz ruht, z.B. Erziehungsurlaub.

Eine Stellvertretung durch ein Ersatzmitglied muss notwendig sein. Eine willkürliche Einladung zur Betriebsratssitzung um etwa den erweiterten Kündigungsschutz zu erreichen ist unzulässig, vgl. F.K.H.E. § 25 RdNr. 20, 20. Auflage.

In jedem Falle der (zeitweiligen) Verhinderung ordentlicher Betriebsratsmitglieder sind Ersatzmitglieder zu laden. Beachte §§ 25, 29 Abs. 2 Satz 6 und 33 Abs. 2 BetrVG.

Quelle: WAF-BR-Software ;-)

Ihre Antwort