Ersatzmitglieder zu BR-Sitzungen - sind die im Verhinderungsfall grundsätzlich zu laden?
Wir sind 7 BR-Mitglieder. Muss zu einer BR-Sitzung, wenn ein Mitglied verhindert ist, grundsätzlich ein Ersatzmitglied geladen werden?
Wie verhält es sich bei zu fassenden Beschlüssen, muss dann bei Fehlen eines Mitgliedes ein Ersatzmitglied geladen werden?
Community-Antworten (3)
17.05.2006 um 13:53 Uhr
In beiden Fällen "Ja". Wobei natürlich im zweiten Fall "Fehlen eines Mitgliedes" sicherlich die Verhinderung gemeint ist.
17.05.2006 um 14:08 Uhr
@tramdriver Es kommt aber immer auf den Grund der Verhinderung an, ob Ersatzmitglieder geladen werden dürfen oder nicht!
17.05.2006 um 15:35 Uhr
Gründe für die zeitweilige Verhinderung sind u. a.
- Krankheit,
- Kur oder Rehabilitationsmaßnahme,
- Urlaub,
- Seminarteilnahme,
- Dienstreise,
- wenn ein Betriebsratsmitglied von einer Beschlussfassung persönlich betroffen ist,
- wenn das Arbeitsverhältnis kraft Gesetz ruht, z.B. Erziehungsurlaub.
Eine Stellvertretung durch ein Ersatzmitglied muss notwendig sein. Eine willkürliche Einladung zur Betriebsratssitzung um etwa den erweiterten Kündigungsschutz zu erreichen ist unzulässig, vgl. F.K.H.E. § 25 RdNr. 20, 20. Auflage.
In jedem Falle der (zeitweiligen) Verhinderung ordentlicher Betriebsratsmitglieder sind Ersatzmitglieder zu laden. Beachte §§ 25, 29 Abs. 2 Satz 6 und 33 Abs. 2 BetrVG.
Quelle: WAF-BR-Software ;-)
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