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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit - muss unsere BV dazu geändert werden?

S
Schubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist nach Beendigung der Altersteilzeit eine Arbeitslosigkeit möglich oder muss der Eintritt in die Altersrente erfolgen? In der bei uns gültigen BV wird ene anschließende Arbeitslosigkeit verneint - im Gesetz habe ich keinen Ausschluss gefunden (im Gegenteil: §10!). Muss die BV geändert werden oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank im voraus.

MfG Steffen

2.29602

Community-Antworten (2)

A
aristos

17.05.2006 um 11:37 Uhr

Hallo,

nach Altersteilzeit kommt immer die Rente Grundsätzlich.

D
DocPille

17.05.2006 um 16:23 Uhr

Hallo,

hier ein Link zu einer Broschüre der Bundesagentur für arbeit,bitte 1.2 lesen, da steht alles beschrieben:

http://wwwserv1.rz.fh-hannover.de/personalrat/merkblatt14%20_ag_und_an_2004.pdf

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