ist nach Beendigung der Altersteilzeit eine Arbeitslosigkeit möglich oder muss der Eintritt in die Altersrente erfolgen?
In der bei uns gültigen BV wird ene anschließende Arbeitslosigkeit verneint - im Gesetz habe ich keinen Ausschluss gefunden (im Gegenteil: §10!).
Muss die BV geändert werden oder habe ich etwas übersehen?
Vielen Dank im voraus.
MfG
Steffen
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