Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit - muss unsere BV dazu geändert werden?
Hallo, ist nach Beendigung der Altersteilzeit eine Arbeitslosigkeit möglich oder muss der Eintritt in die Altersrente erfolgen? In der bei uns gültigen BV wird ene anschließende Arbeitslosigkeit verneint - im Gesetz habe ich keinen Ausschluss gefunden (im Gegenteil: §10!). Muss die BV geändert werden oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank im voraus.
MfG Steffen
Community-Antworten (2)
17.05.2006 um 11:37 Uhr
Hallo,
nach Altersteilzeit kommt immer die Rente Grundsätzlich.
17.05.2006 um 16:23 Uhr
Hallo,
hier ein Link zu einer Broschüre der Bundesagentur für arbeit,bitte 1.2 lesen, da steht alles beschrieben:
http://wwwserv1.rz.fh-hannover.de/personalrat/merkblatt14%20_ag_und_an_2004.pdf
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