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Überstunden für Infoveranstaltung BR hat zugestimmt - wie verpflichtend ist Teilnahme für AN?

T
Triathlon
Jan 2018 bearbeitet

Geschäftsleitung beantragt Überstunden für eine Informationsveranstaltung "Produktionsbezogene Themen" 1 Stunde vor bzw. nach der Schicht. Der Betriebsrat stimmt zu. Wie verbindlich oder unverbindlich ist die Teilnahme für die Mitarbeiter?

Gruß Triathlon

2.67902

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

17.05.2006 um 09:14 Uhr

M.E., da es sich um Arbeitszeit handelt, ist die Teilnahme verbindlich. Sollte allerdings dies ausdrücklich als Freizeit bezeichnet werden, also keine Vergütung erfolgen, kann man sich überlegen was man tut.

V
viktor

17.05.2006 um 11:05 Uhr

sehe ich wie Frank B. . Da aber Überstunden beantragt wurden, handelt es sich wohl um bezahlte Zeit.

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