Freistellung nach Eigenkündigung 2 - Nachteile für den AN?
Nochmal zur Freistellung: Der Kollege bekam diese dann per Fax schriftlich. In dieser steht nichts über widerruflich oder unwiderruflich drin. Deutet die Formulierung: " Mit dieser verinbahrung sind sämtlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis (....) erledigt und abgegolten." auf eine unwiderrufliche Freistellung hin, oder muß das da wörtlich drin stehen ?
Lou236
Community-Antworten (2)
17.05.2006 um 02:16 Uhr
Normalerweise wird die wider- oder unwiderrufliche Freistellung auch als solche wörtlich benannt.
Ich weiß ja nicht, was sonst noch in dieser Vereinbarung steht. Aber auf alle Fälle klingeln bei mir die Alarmglocken! Würde dieses Fax einem Anwalt vorlegen und dem AG vorsorglich meine Arbeitsleistung bis zum Kündigungstermin anbieten!
17.05.2006 um 11:28 Uhr
Hallo Lou 236, euer Kollege muss unbedingt seine Arbeitsleistung zur verfügung stellen. Der AG will unter umständen Sozialversicherungsbeiträge sparen. Mehr Infos gibt es unter http://www.freistellung .info
viel Erfolg ! Grüni
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