Nochmal zur Freistellung: Der Kollege bekam diese dann per Fax schriftlich. In dieser steht nichts über widerruflich oder unwiderruflich drin.
Deutet die Formulierung: " Mit dieser verinbahrung sind sämtlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis (....) erledigt und abgegolten." auf eine unwiderrufliche Freistellung hin, oder muß das da wörtlich drin stehen ?

Lou236