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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl zum Vorsitz im BR. Darf der vorgeschlagene sich selbst wählen?

AK
angi katze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine Frage: Wir haben 11 Betriebsräte gewählt von 3 Listen. Eine Liste hat 6 BR-Mitglieder eine 3 und eine 2. nun soll der Vorsitzende gewählt werden. die Liste mit den 6 Mitgliedern besteht darauf das er aus ihren Reihen kommt. ist mit 6 Stimmen ja auch kein Problem für die Wahl. oder darf der vorgeschlagenen nicht mit Wählen ???

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Community-Antworten (6)

N
nidis

16.05.2006 um 11:04 Uhr

Hallo Angi! Der Vorgeschlagene darf natürlich mitwählen. Und wenn sich alle von der 6er Liste einig sind, können Sie mit 6 Stimmen den Vorsitzenden wählen.

Gruß nidis

R
Rollie

16.05.2006 um 11:51 Uhr

Es wäre ja ziemlich unerheblich in dieser Konstellation. Wäre es nicht zulässig, könnten sich die Kandidaten der anderen Liste ja auch nicht selber wählen und würden ihr Stimmengewicht vermindern.

Man würde dadurch vermutlich nur eine ewige Wahlprozedur einleiten, da ggf. die zwei Minderlisten mit 5 Leuten gegen die 5 Stimmen der 1. Liste stimmen würde und daher der Vorsitz abgelehnt werden würde.

Dto. würde es aber ggf. zum gleichen Ergebnis kommen, bei den anderen Wahlen kommen.

Es macht schon Sinn, das ein Gremium aus einer ungraden Anzahl Mitglieder besteht.

RI
Ramses II

16.05.2006 um 12:24 Uhr

Rollie,

der Betriebsratsvorsitzende wird GEWÄHLT und NICHT BESCHLOSSEN!

R
Rollie

16.05.2006 um 13:46 Uhr

?

Hatte ich was von BESCHLOSSEN geschrieben ?

RI
Ramses II

16.05.2006 um 14:36 Uhr

Du hast Dich zumindest auf § 33 (1) BetrVG bezogen...

F
Fayence

16.05.2006 um 16:13 Uhr

angi katze, es gibt keinen Listenanspruch welcher für den BRV-Anspruch geltend gemacht werden kann. Entweder stellen sich einer oder mehrere Kandidaten zur Wahl. Und auf Antrag eines BR-Mitgliedes muss die Wahl geheim durchgeführt werden.

Dann werden die Stimmen ausgezählt und wer die meisten Stimmen hat, ist BRV. Gibt es eine Pattsituation, wird gelost. Es sei denn, Ihr habt im Vorfeld einen zweiten Wahlgang für diesen Fall beschlossen und erst dann den Losentscheid festgelegt.

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