Hallo, eine Frage zu den Unterstütungsunterschriften:
Es heißt, "An Mindestunterschriften ist erforderlich, dass die Vorschlagsliste von drei wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen unterzeichnet ist." Wir haben 67 Wahlberechtigte Mitarbeiter. Jeder Vorgeschlagene benötigt also die Unterschriften von drei Wahlberechtigten.

Kann die Unterschrift des Vorgeschlagenen/die Zustimmung des Vorgeschlagenen auch mitgezählt werden? Es heißt ja nur "wahlberechtigte Mitarbeiter" und der Vorgeschlagene ist ja ein wahlberechtigter Mitarbeiter.

Danke und viele Grüße!