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RÜCKTRITT DES VORSITZENDEN - wie ist dann der weitere Ablauf?

C
claudia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann der gewählte BR Vorsitzende von seinem Amt zurücktreten, aber Mitglied des BR´s bleiben, z.B. als Stellvertreter oder normales Mitglied ? Wenn ja, wie ist dann der korrekte Ablauf ?

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Claudia

2.88805

Community-Antworten (5)

B
BR-Mädel

31.05.2006 um 20:05 Uhr

Liebe Claudia, der BR-Vorsitzende kann natürlich sein Amt niederlegen, ist aber dann immer noch ordentliches Mitglied des BR. Es sei denn, er will auch das nicht mehr. Dann muss er sein BR-Amt komlett abgeben, das nächste Ersatzmitglied wird dann zum ordentlichen Mitglied. Und ansonsten ist das weitere Verfahren einfach: der BR wählt aus seiner Mitte einen neuen Vorsitzenden. Letzterer kann natürlich auch Stellvertreter sein. Beste Grüße BR-Mädel

B
BMW

31.05.2006 um 20:08 Uhr

Hallo CLAUDIA Er kann jederzeit sein Amt als BR-vorsitzender niederlegen. Er würde dann ganz normales BR-Mitglied sein .

Der BR-Vorsitz würde dann wieder vom BR-Gremium erneut gewählt. § 26 BertVG Wenn wiederum der Stellvertreter sich zur Wahl des BR-vorsitzenden stellen wollte dann müßte der wiederum dann sein Amt als Stellvertreter auch erst niederlegen. Evtl. Freistellung müßte dann auch neu Abgestimmt werden

Gruß BMW

RI
Ramses II

31.05.2006 um 22:53 Uhr

"Wenn wiederum der Stellvertreter sich zur Wahl des BR-vorsitzenden stellen wollte dann müßte der wiederum dann sein Amt als Stellvertreter auch erst niederlegen."

Quelle?

FB
Frank B.

01.06.2006 um 10:13 Uhr

Ihr solltet euch mal die Kommentierungen zum §26 BetrVG im FITTING oder Däubler genauer durchlesen! Ich hab da so meien Zweifel, dass der BR- Vorsitzende, wenn er sein Amt als Vorsitzender niedergelegt hat, dann stellvertr. Vorsitzender werden kann.

RI
Ramses II

01.06.2006 um 12:30 Uhr

Frank B.,

könntest Du bitte mal die Stelle zitieren die Deine Zweifel nährt?

Ich sehe absolut keinen Grund warum die Kandidatur ausgeschlossen sein sollte.

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