RÜCKTRITT DES VORSITZENDEN - wie ist dann der weitere Ablauf?
Hallo,
kann der gewählte BR Vorsitzende von seinem Amt zurücktreten, aber Mitglied des BR´s bleiben, z.B. als Stellvertreter oder normales Mitglied ? Wenn ja, wie ist dann der korrekte Ablauf ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Claudia
Community-Antworten (5)
31.05.2006 um 20:05 Uhr
Liebe Claudia, der BR-Vorsitzende kann natürlich sein Amt niederlegen, ist aber dann immer noch ordentliches Mitglied des BR. Es sei denn, er will auch das nicht mehr. Dann muss er sein BR-Amt komlett abgeben, das nächste Ersatzmitglied wird dann zum ordentlichen Mitglied. Und ansonsten ist das weitere Verfahren einfach: der BR wählt aus seiner Mitte einen neuen Vorsitzenden. Letzterer kann natürlich auch Stellvertreter sein. Beste Grüße BR-Mädel
31.05.2006 um 20:08 Uhr
Hallo CLAUDIA Er kann jederzeit sein Amt als BR-vorsitzender niederlegen. Er würde dann ganz normales BR-Mitglied sein .
Der BR-Vorsitz würde dann wieder vom BR-Gremium erneut gewählt. § 26 BertVG Wenn wiederum der Stellvertreter sich zur Wahl des BR-vorsitzenden stellen wollte dann müßte der wiederum dann sein Amt als Stellvertreter auch erst niederlegen. Evtl. Freistellung müßte dann auch neu Abgestimmt werden
Gruß BMW
31.05.2006 um 22:53 Uhr
"Wenn wiederum der Stellvertreter sich zur Wahl des BR-vorsitzenden stellen wollte dann müßte der wiederum dann sein Amt als Stellvertreter auch erst niederlegen."
Quelle?
01.06.2006 um 10:13 Uhr
Ihr solltet euch mal die Kommentierungen zum §26 BetrVG im FITTING oder Däubler genauer durchlesen! Ich hab da so meien Zweifel, dass der BR- Vorsitzende, wenn er sein Amt als Vorsitzender niedergelegt hat, dann stellvertr. Vorsitzender werden kann.
01.06.2006 um 12:30 Uhr
Frank B.,
könntest Du bitte mal die Stelle zitieren die Deine Zweifel nährt?
Ich sehe absolut keinen Grund warum die Kandidatur ausgeschlossen sein sollte.
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