Mitarbeiter hört in der Firma A auf um bei Firma B anzufangen. Befristung möglich?
Ein Mitarbeiter hört in der Firma A auf um bei Firma B anzufangen. Die Firmen haben rechtlich nichts miteinander zu tun. Jedoch haben beide Firmen den gleichen GF, bei A GF und Teilhaber, bei B GF und alleiniger Inhaber. Wenn dem Mitarbeiter in Firma B ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund gegeben wird, liegt dann eine unzulässige befristung nach §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vor? Oder ist es Egal, da es eigenständige Firmen sind?
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Franz-Josef
Community-Antworten (1)
15.05.2006 um 21:54 Uhr
Hallo Franz-Josef Es wäre Sinnvoll zu wissen ob es unter den beiden Firmen ein Abkommen besteht wo so etwas geregelt wurde (übernahme etriebszugehörigkeit usw.) Ansonsten Neues Spiel neues Glück
Wenn dem Mitarbeiter in Firma B ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund gegeben wird, liegt dann eine unzulässige befristung nach §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vor?
Klares NEIN weil es beide Firmen Rechtlich getrennt sind.
Gruß BMW
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