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Mitarbeiter hört in der Firma A auf um bei Firma B anzufangen. Befristung möglich?

F
Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hört in der Firma A auf um bei Firma B anzufangen. Die Firmen haben rechtlich nichts miteinander zu tun. Jedoch haben beide Firmen den gleichen GF, bei A GF und Teilhaber, bei B GF und alleiniger Inhaber. Wenn dem Mitarbeiter in Firma B ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund gegeben wird, liegt dann eine unzulässige befristung nach §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vor? Oder ist es Egal, da es eigenständige Firmen sind?

Danke für Eure Antworten!

Gruß

Franz-Josef

2.80401

Community-Antworten (1)

B
BMW

15.05.2006 um 21:54 Uhr

Hallo Franz-Josef Es wäre Sinnvoll zu wissen ob es unter den beiden Firmen ein Abkommen besteht wo so etwas geregelt wurde (übernahme etriebszugehörigkeit usw.) Ansonsten Neues Spiel neues Glück

Wenn dem Mitarbeiter in Firma B ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund gegeben wird, liegt dann eine unzulässige befristung nach §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vor?

Klares NEIN weil es beide Firmen Rechtlich getrennt sind.

Gruß BMW

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