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Flex Vertrag

M
Masieg
Jun 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forum Mitglieder, bei uns in der Pflege gibt es Flex Verträge, von 20-30 Std nun wird man mehre male im Monat rauf und runtergesetzt. Nun meine Frage. Wie oft darf man das oder muss es angekündigt werden und wo findet man den Gesetztestext. Ich danke im Voraus

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

25.06.2018 um 18:07 Uhr

Eine solche Vertragsgestaltung ist vermutlich völlig unzulässig weil damit das unternehmerische Risiko auf die Arbeitsnehmer übertragen wird.

B
basilica

25.06.2018 um 20:21 Uhr

Es könnte sich um Arbeit auf Abruf handeln, § 12 TzBfG. Die angegebene Bandbreite scheint mir allerdings recht groß zu sein. Die Groko will sich den § vorknöpfen.

P
Pjöööng

25.06.2018 um 21:04 Uhr

Auch bei Arbeit auf Abruf ist diese freie Stundegestaltung nicht möglich.

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