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JAV-Mitglied Ende der Ausbildung - Übernahme. Wann muss AG informieren ob hop oder top?

M
MarcoF
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ich bin in der JAV bei einem großen süddeutschen Dienstleister. Es geht um die Übernahme eines Auszubildenden. Der Ausbildungsvertrag geht laut Vertrag bis 31.August 2006.

Wielang vorher muss der Auszubildenden erfahren ob er übernommen wird oder nicht.

Vielen Dank für eure Hilfe

Marco

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Community-Antworten (5)

A
avd

15.05.2006 um 16:03 Uhr

Das kommt auf den Tarifvertrag an, deshalb kann man keine allgemeingültige Aussage machen.

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Olaf0412

15.05.2006 um 16:25 Uhr

Nee, avd, das ist klipp und klar im BetrVG geregelt, und zwar konkret im § 78a

Da steht nämlich:

"Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der JAV (...) ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen."

Dann kann der Auszubildende (Mitglied der JAV) innerhalb innerhalb der letzten drei Monate die Weiterbeschäftigung verlangen und das Arbeitsverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit begründet. Das kann der Arbeitgeber nur noch durch das Arbeitsgericht verhindern lassen - aber das war ja nicht die Frage ;)

M
MarcoF

15.05.2006 um 16:47 Uhr

affasdfadf

O
Olaf0412

15.05.2006 um 16:49 Uhr

Oh sorry, dann vergiss mein Geschreibsel da oben ^^

Und avd könnte wirklich Recht haben...

M
MarcoF

15.05.2006 um 17:22 Uhr

Sorry, aber ich hab mal ne blöde Frage bzw. NULL Ahnung

Tarifvertrag?

Von uns ist kein einziger Mitarbeiter (ca. 120) in einer Gewerkschaft.

Welcher Tarifvertrag gilt bzw. wo kann ich das gesuchte nachlesen.

Ich möchte dem Azubi eine kompentente Antwort geben können. Ich möchte ihm mehr als: "Steht im Tarifvertrag!" sagen können :-)

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