JAV-Mitglied Ende der Ausbildung - Übernahme. Wann muss AG informieren ob hop oder top?
Hallo,
Ich bin in der JAV bei einem großen süddeutschen Dienstleister. Es geht um die Übernahme eines Auszubildenden. Der Ausbildungsvertrag geht laut Vertrag bis 31.August 2006.
Wielang vorher muss der Auszubildenden erfahren ob er übernommen wird oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe
Marco
Community-Antworten (5)
15.05.2006 um 16:03 Uhr
Das kommt auf den Tarifvertrag an, deshalb kann man keine allgemeingültige Aussage machen.
15.05.2006 um 16:25 Uhr
Nee, avd, das ist klipp und klar im BetrVG geregelt, und zwar konkret im § 78a
Da steht nämlich:
"Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der JAV (...) ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen."
Dann kann der Auszubildende (Mitglied der JAV) innerhalb innerhalb der letzten drei Monate die Weiterbeschäftigung verlangen und das Arbeitsverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit begründet. Das kann der Arbeitgeber nur noch durch das Arbeitsgericht verhindern lassen - aber das war ja nicht die Frage ;)
15.05.2006 um 16:47 Uhr
affasdfadf
15.05.2006 um 16:49 Uhr
Oh sorry, dann vergiss mein Geschreibsel da oben ^^
Und avd könnte wirklich Recht haben...
15.05.2006 um 17:22 Uhr
Sorry, aber ich hab mal ne blöde Frage bzw. NULL Ahnung
Tarifvertrag?
Von uns ist kein einziger Mitarbeiter (ca. 120) in einer Gewerkschaft.
Welcher Tarifvertrag gilt bzw. wo kann ich das gesuchte nachlesen.
Ich möchte dem Azubi eine kompentente Antwort geben können. Ich möchte ihm mehr als: "Steht im Tarifvertrag!" sagen können :-)
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