Erstellt am 15.05.2006 um 11:11 Uhr von pit47
Hallo simone,
lese bitte die Kommentierung zum § 37 BetrVG von Däubler oder Fitting.
Nach § 37 Abs. 2 könnt ihr euch zum Seminarbesuch abmelden und der AG muß euren Lohn/Gehalt weiterzahlen. Die Seminargebühren kann der Veranstalter bei dem AG eintreiben.
Erstellt am 15.05.2006 um 11:13 Uhr von simone
Erstellt am 15.05.2006 um 20:35 Uhr von Fayence
pit47, Du machst es Dir mal wieder ganz schön einfach; vor allem wenn es nicht um Dein Geld geht! Grrrr
simone,
Ihr habt natürlich die Möglichkeit die Kostenübernahme der geplanten Schulungen per Beschlussverfahren durch das Amtsgericht durchzusetzen.
Ob die zeitgleiche? Entsendung mehrerer neuer BR-Mitglieder wirklich eine nicht zumutbare Kostenbelastung Eures AG´s darstellt, kann hier keiner beurteilen. Wäre aber durchaus möglich!
Da solltet Ihr mit Eurem AG erst noch einmal reden, Vorteile (ev. Gruppenrabatt) aufzeigen und über zeitliche Alternativen nachdenken! Der Weg zum Arbeitsgericht bleibt Euch dadurch nicht verwehrt!
Erstellt am 15.05.2006 um 20:48 Uhr von Heini
Hallo,
ich würde den Antrag beim Arbeitsgericht stellen, hätte dann wohl mehr Aussicht auf Erfolg.