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Neuer Mitarbeiter - muss die Wählerliste geändert werden?

G
georg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Wählerliste, für die die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Jetzt haben wir einen neuen Mitarbeiter bekommen. Die Einstellung war nicht absehbar. Darf die Wählerliste abgeändert und der Mitarbeiter aufgenommen werden ?

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Community-Antworten (2)

O
Olaf0412

15.05.2006 um 12:23 Uhr

Ja, die Wählerliste ist zu berichtigen (§ 4 Abs. 3 WO)

D
DocPille

15.05.2006 um 12:23 Uhr

Hallo,

die Wählerliste ist bis zum Tag der Wahl auf dem aktuellen Stand zu halten.Er darf nicht nur,er muss aufgenommen werden.

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