Erstellt am 15.05.2006 um 09:26 Uhr von Kölner
@FHS
Was soll der BR denn damit zu tun haben?
Erstellt am 15.05.2006 um 09:30 Uhr von FHS
Damit der Betriebsrat prüfen kann, ob die Mitarbeiter über das erlaubte Maß an Stunden arbeiten (freiwillig!!!).
Erstellt am 15.05.2006 um 09:32 Uhr von Rollie
Dafür braucht sich der BR ja nicht an den Mitarbeiter wenden, das sieht er ja aus dem Arbeitszeitnachweis, den er sich von der Personalabteilung holt.
Erstellt am 15.05.2006 um 09:37 Uhr von FHS
Bei uns hat sich der Mitarbeiter beschwert, daß wir von Ihm das Stundenkonto (Arbeitszeitnachweis) eingesehen haben, ohne Ihn darüber informiert zu haben.
Erstellt am 15.05.2006 um 09:38 Uhr von Kölner
@FHS
Warum stellst Du dann nicht diese Frage?
Erstellt am 15.05.2006 um 09:39 Uhr von Rollie
Soll das etwa heißen, der Mitarbeiter findet nicht gut, wenn es den Betriebsrat interessiert, ob sich die Mitarbeiter an geltende Regelungen oder Gesetze halten ?
Erstellt am 15.05.2006 um 09:49 Uhr von FHS
Der Mitarbeiter ist in einer Zwickmühle. Er hat einen aussertariflichen Arbeitsvertrag in dem Überstunden mit abgegolten sind. Er soll aber nicht mehr als gesetzlich erlaubt ist arbeiten. Jetzt wurde er von der GL angesprochen mit dem Hinweis, sich an die gestzlichen Regelungen zu halten. Aber so schafft er sein Arbeitspensum nicht zufriedenstellend. Der Arbeitnehmer arbeitet in der IT-Abteilung unseres Betriebes.
Erstellt am 15.05.2006 um 09:58 Uhr von Rollie
Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, ist es doch vollkommen richtig, das der AG den AN dazu anhält, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Der AG darf es doch gar nicht wissentlich dulden und kommt nur seiner Fürsorgepflicht nach.
Auch der BR hat die Aufgabe, ein Auge auf die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu halten.
Hier sollte der AN vielleicht das Gespräch mit dem AG suchen, wie das Problem gelöst werden kann, die Nichteinhaltung von Gesetzen ist dabei sicher nicht die beste Lösung.
Die Tatsache eines außertariflichen Vertrages zumindest rechtfertigt noch nicht die Nichteinhaltung von Gesetzen.
Erstellt am 15.05.2006 um 13:37 Uhr von tramdriver
@FHS: VIelleicht könnt ihr da doch was für ihn tun. Meines Wissens nach ist es nicht erlaubt, Überstunden pauschal mit so einem Sätzchen abzugelten.
Erlaubt sind Sätze wie "mit dem Gehalt sind max. 10 Überstunden abgegolten", weil da die Zahl der Überstunden quantifiziert wird. Alle Überstunden auf diese Weise zu erschlagen ist nicht erlaubt, denn der AN weiß vorher nicht, worauf er sich einläßt...
Ansonsten gilt natürlich auch für einen außertariflich Beschäftigten das ArbZG! Wenn er sein Pensum nicht in der Zeit schaffen kann, muß er entweder einen Kollegen zur Seite gestellt bekommen oder weniger Arbeit auf den Schreibtisch.