Erstellt am 15.05.2006 um 08:23 Uhr von Frank B.
Umsatz und Gewinn sind nicht das Gleiche. Es ist möglich Umsatzplus zu machen und dennoch in den roten Zahlen zu stehen.
Erstellt am 15.05.2006 um 09:27 Uhr von Rollie
Schlechte Umsatzzahlen rechtfertigen nicht ja zwingend, Leistungen einfach zusammen zu streichen.
Wie groß ist denn das Unternehmen ?
Erstellt am 15.05.2006 um 09:30 Uhr von Kölner
@Gina
Tarifvertrag vorhanden?
Wenn nicht, dann ist das Weihnachtsgeld (das halbe) vermutlich dauerhaft weg.
Wenn ja, dann war diese Aktion nicht rechtens!
Erstellt am 15.05.2006 um 15:39 Uhr von tramdriver
Einmal im Jahr gibt es sowieso einen"Bericht zur Lage der Nation" nach §43 Abs. 2 BetrVG. Da sollte die Geschäftsleitung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Entwicklung in der Zukunft referieren.
Seid ihr mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer? Dann solltet ihr einen Wirtschaftsausschuß (nein, kein Kneipenausschuß) bilden (§106 BetrVG). Der Wirtschaftsausschuß hat weitgehendes Einsichtsrecht in viele Unterlagen.