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Gibt es Rechte, daß der Betriebsrat Einsicht in die Geschäftszahlen bekommt?

G
Gina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle, in unserem Unternehmen sah es letztes umsatzmäßig so schlecht aus, daß uns das halbe Weihnachtsgeld gekürzt wurde. Jetzt sagt die Geschäftsleitung, daß wir die einzige Firma in unserer Branche sind, die Umsatzplus machen. Wir kommen uns langsam veralbert vor.

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

15.05.2006 um 10:23 Uhr

Umsatz und Gewinn sind nicht das Gleiche. Es ist möglich Umsatzplus zu machen und dennoch in den roten Zahlen zu stehen.

R
Rollie

15.05.2006 um 11:27 Uhr

Schlechte Umsatzzahlen rechtfertigen nicht ja zwingend, Leistungen einfach zusammen zu streichen.

Wie groß ist denn das Unternehmen ?

K
Kölner

15.05.2006 um 11:30 Uhr

@Gina Tarifvertrag vorhanden? Wenn nicht, dann ist das Weihnachtsgeld (das halbe) vermutlich dauerhaft weg. Wenn ja, dann war diese Aktion nicht rechtens!

T
tramdriver

15.05.2006 um 17:39 Uhr

Einmal im Jahr gibt es sowieso einen"Bericht zur Lage der Nation" nach §43 Abs. 2 BetrVG. Da sollte die Geschäftsleitung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Entwicklung in der Zukunft referieren.

Seid ihr mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer? Dann solltet ihr einen Wirtschaftsausschuß (nein, kein Kneipenausschuß) bilden (§106 BetrVG). Der Wirtschaftsausschuß hat weitgehendes Einsichtsrecht in viele Unterlagen.

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