BV Wahnsinn oder Sinn - was ist wenn unsere BV vom Arbeitgeber nicht akzeptiert wird ?
Hallo zusammen,
folgende Problemstellung. Unser BR hat den Versuch unternommen eine BV Urlaub mit unserem AG zu schliessen. Da wir sicherlich in BV und Rechtsfragen nicht die Experten sind, haben wir einen Anwalt als Sachverständigen eingeschaltet. Dieser hat eine BV erstellt die der AG komplett ablehnt, in Anbetracht der 30 Seiten ist dies uns ( ohne es dem AG zu sagen ) verständlich, denn eine BV soll ja auch für jeden Arbeitnehmer verständlich sein. Nun will der AG uns einen Gegenvorschlag erstellen, der einfach gehalten ist und dennoch die Belange der Arbeitnehmer beinhaltet. Inwieweit müssen wir uns auf diese BV dann einlassen, bzw. was ist wenn unsere ( vom Anwalt erstellte ) BV vom Arbeitgeber nicht akzeptiert wird ? Müssen wir dann solange BV's hin,- und herschieben bis es mal für beide Seiten passt ? Eine persönliche Frage noch, es kam die Diskussion auf warum eigentlich eine BV Urlaub, da doch die Grundsätze im Bundesurlaubsgesetz verankert sind. Zur Konstellation sei zu sagen, das der BR aus 5 Mitgliedern besteht, Listenwahl und hier sicher auch die beiden gewählten Listen und ihre Vertreter unterschiedlicher Auffassung sind über das für und wider mancher BV.
Danke und Gruss
Community-Antworten (2)
10.02.2009 um 09:58 Uhr
Ganz einfach, ihr müßt verhandeln. Ihr müßt versuchen, beide Versionen anzunähern.
Wenn ihr auf dem Verhandlungswege nicht klar kommt, dann wird am Ende die Seite, die den stärksten Wunsch auf Abschluss hat, die Einigungsstelle anrufen müssen.
10.02.2009 um 10:09 Uhr
in Anbetracht der 30 Seiten ist dies uns ( ohne es dem AG zu sagen ) verständlich
Wenn Euch das selbst schon klar ist - warum habt ihr das Teil dem AG eigentlich rübergeschoben? BV's müssen sich an den Bedürfnissen des Betriebes orientieren - und ein Rechtsanwalt kennt diese i.d.R. nicht! Seine BV hat in meinen Augen eher den Sinne einer "Vorlage" aus der Ihr Euch die Teile herauspicken hättet müssen, welche für Euch auch wirklich Sinnvoll sind. Versteht ihr denn wenigstens diese BV in allen Details? Wenn nicht ist sie sowieso sinnlos.
Müssen wir dann solange BV's hin,- und herschieben bis es mal für beide Seiten passt ?
Im Grunde genommen ja. Ihr müsst mit dem ernsten Willen einer Einigung über den Inhalt der BV mit dem AG verhandeln.
Inwieweit müssen wir uns auf diese BV dann einlassen, bzw. was ist wenn unsere ( vom Anwalt erstellte ) BV vom Arbeitgeber nicht akzeptiert wird ?
Erstmal weiter verhandeln, bis Ihr zu einer Einigung kommt. Kommt Ihr nicht zu einer Einigung erklärt Ihr die Verhandlungen für gescheitert und ruft die Einigungsstelle an.
warum eigentlich eine BV Urlaub, da doch die Grundsätze im Bundesurlaubsgesetz verankert sind
In Anbetracht dieser Frage stellt sich mir die Frage: Wisst Ihr eigentlich über was Ihr da verhandelt? Warum wollt Ihr denn eine BV Urlaub? Was wollt Ihr bezwecken? BV's werden nicht abgeschlossen um eine BV zu haben, sondern um Sachen zu regeln, die sonst nicht geregelt sind! Und das BUrlG gibt nur den Rahmen her!
z.B. Wie und wann findet eine Urlaubsplanung statt, In welcher Form werden Urlaubsanträge gestellt? Wie lange darf sich der AG Zeit nehmen, einen Urlaubsantrag zu bearbeiten? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus wenn der AG aus "dringenden betrieblichen Belangen" den Urlaub ablehnt - oder bereits genehmigten Urlaub zurückziehen möchte? Gibt es regelmäßigen Betriebsurlaub? Wie steht es mit Urlaubsvertretung? Wie ist es mit Vorrangregelungen (es gibt zwar eine gesetzliche Vorgabe aber die gibt immer noch genug Konfliktpotential her)? usw.
Siehe z.B. http://www.fbw-ev.de/cms/files/bv_urlaubsgrundsaetze.pdf Interssant was BV's angeht (als Anregungen): http://www.boeckler.de/dbbv_themenauswahl.html
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