W.A.F. LogoSeminare

Gilt Verschwiegenheitspflicht auch für den Sozialplan?

H
Hirnixxl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb, mehr als 800 Mitarbeiter, ist ein Sozialplan ausgehandelt worden. 25 % der MA sind betroffen. Der AG will diese Aktion wohl so lange wie möglich geheimhalten und verlangt vom BR die Verschwiegenheit.

Kann der AG das verlangen? Oder gehört es zu den Pflichten des BR die Belegschaft zu informieren?

Welche Möglichkeiten haben wir wenn nur eine Minderheit des BR die Belegschaft infomieren will?

Können wir z.B bei einer Betriebsversammlung den Punkt "Sozialplan" erzwingen?

Danke Hirnixxl

3.98109

Community-Antworten (9)

Z
Z.Ickig

14.05.2006 um 18:24 Uhr

Eine gesetzliche Pflicht des BR, die Belegschaft zu informieren, ist aus dem BetrVG nicht ersichtlich. Die Schweigepflicht, selbst wenn man Sozialplan-Verhandlungen nicht als Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnis bezeichnen kann, kann sich aber allein aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ergeben.

Was würde denn die Information der Belegschaft mitten in den Verhandlungen bringen, außer nervöser Unruhe im Betrieb und dadurch bedingte Störungen des Betriebsablaufes? Geholfen wäre damit niemandem.

Ich dneke daher, ihr seid gut beraten, wenn ihr dem Anliegen des Arbeitgebers folgt und erstmal dicht haltet.

H
Hirnixxl

14.05.2006 um 18:45 Uhr

Danke Z.Ickig,

aber du hast mich wohl falsch verstanden. Der Sozialplan ist fertig. Er wurde vor der letzten Wahl abgeschlossen. Mit der Ausführung wurde aber noch nicht begonnen.

Gruß Hirnixxl

RI
Ramses II

14.05.2006 um 19:00 Uhr

Der Sozialplan ist doch wohl eine Betriebsvereinbarung?

Noch Fragen Hauser?

Z
Z.Ickig

14.05.2006 um 19:08 Uhr

Sorry, dass der Sozialplan bereits abgeschlossen und unter Dach und Fach ist, ist wohl nicht ausreichend deutlich geworden. Da, wie Ramses II und auch § 112 I BetrVG zutreffend sagt, der Sozialplan den Status einer BV hat, ist der den Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen. Fraglich ist, wen nun die Informationspflicht trifft. Hierzu sagt § 77 VI VetrVG, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die BV an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Der Arbeitgeber hat demnach dafür Sorge zu tragen, dass jeder Arbeitnehmer ohne besondere Schwierigkeiten vom Inhalt der BV Kenntnis nehmen kann.

Den BR trifft hernach keine Informationspflicht.

H
Hirnixxl

14.05.2006 um 19:24 Uhr

Danke euch beiden,

darauf bin ich nicht gekommen, dass der Sozialplan den Status einer BV hat.

Die Informationspflicht sehe ich persönlich als Informationsrecht an, aber auch als Pflicht die Kollegen zu informieren.

Der AG ist nicht daran interssiert. Ich fürchte aber, dass die Mehrheit im BR daran auch nicht interssiert ist. Unsere Minderheit im BR möchte es aber bekannt geben.

Gruß Hirnixxl

Z
Z.Ickig

14.05.2006 um 20:16 Uhr

"Der AG ist nicht daran interssiert. "

Das spielt keine Rolle. Es ist gesetzlich verpflichtet, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob er interessiert ist oder nicht.

K
Kölner

14.05.2006 um 21:07 Uhr

@Ramses II Hallo Kienzle... ...wieder aufgetau(ch)t?

L
Lilo

15.05.2006 um 00:21 Uhr

Hallo Hirnixxl,

du kannst ja als BR Mitglied auch Informationen an Kollegen geben, solange sie der Verschwiegenheitspflicht nicht unterliegen, was ich in diesem Fall nicht sehe. Die Minderheit in eurem BR kann - wie du schreibst - ja keine allgemeine Info durchdrücken. Ich frage mich, wie es bei einem solchen Thema sein kann, dass bis jetzt noch nichts durchgesickert ist.

Also raus mit den Infos an die Belegschaft.

Grüsse Lilo

F
Fayence

15.05.2006 um 00:26 Uhr

"Der AG will diese Aktion wohl so lange wie möglich geheimhalten und verlangt vom BR die Verschwiegenheit."

Ich weiß ja nicht, ob ich hier richtig lese oder verstehe! Demnach ist der Stellenabbau geplant, aber noch nicht bekannt gegeben!!

@ Alle Seid Ihr dann immer noch der Meinung, dass der BR Überbringer der schlechten Botschaft sein soll?? Meine Meinung dazu: Nein!

@ Hirnixxl Ein Sozialplan kommt selten allein. Was sagt denn der Interessenausgleich bzgl. der Ablaufplanung?

Gruß Fayence

Ihre Antwort