JAV - HILFE WAS MACH ICH JETZT WENN DER CHEF MICH NICHT ÜBERNEHMEN WILL ???
Ich hab da mal wieder eine Frage und bräuchte da vielleicht einfach mal ein paar Tipps, ich werde am 15.05.06 ziemlich sicher zum Jugendvertreter gewählt,,meine Prüfung habe ich am 26.05.06,was mache ich nun ?? Muss ich jetzt schon den Antrag nach §78 stellen,oder erst am Ende der 2jährigen Amtszeit als JAV ! Und das nächste Problem wäre,das ich nicht weiss, an wen dieser Antrag gestellt werden soll, bin bei der Bundeswehr beschäftigt und wir haben bei uns zwar einen Kommandanten,jedoch ist er auch wieder einem anderen Kommandanten unterlegen !? Oder muss ich den Antrag direkt an meinen Arbeitgeber,also die Standortverwaltung stellen !? ich habe wirklich null Ahnung und es wäre sehr nett,wenn mir jemand weiter hilft ! Besten Dank im Vorraus
Community-Antworten (3)
13.05.2006 um 12:36 Uhr
Hallo Firefoxxx, Du machst mich fertig! Da kommst Du Monate später mit der Info, dass Du eine Ausbildung bei der BW machst. Das BetrVG greift dort nicht in allen Passagen. Da wird Dir z.B. V.E.R.D.I. aber weiterhelfen können, siehe Link.
Aber Euer Kommandant ist wohl kaum der Arbeitgeber, also würde ich den Antrag ja bei der Standortverwaltung stellen!
Gruß Fayence
13.05.2006 um 12:55 Uhr
@Fayence Du kannst die Gewerkschaft ja nicht mögen, wenn Du die Verschriftlichung des Namens der Dienstleistungsgewerkschaft schon so verunstaltest.
13.05.2006 um 12:58 Uhr
@ Kölner
Sorry; mea culpa ; Tschuldigense!
VER.DI
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