Hallo Betriebsräte ,

in unserem Betrieb wurde eine Leiharbeitskraft eingestellt für eine Woche .
Nach § 99 unterliegt die Einstellung ja dem Mitbestimmungsrecht , ebenso nach § 14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Dem Betriebsrat wurde vorab keine Info gegeben,sondern erst an dem Tag an dem die Leiharbeitskraft da war. Sie begann um 06:00 mit ihrer Arbeit,um 10:00 kam ein Info-Formular.
Ich habe den Abteilungsleiter darauf hingewiesen daß dies so nicht geht. Heute bekam ich zufällig mit wie der Abteilungsleiter per Telefon mit der Personalabteilung die Verlängerung klar machte um eine weitere Woche.
Wie geht man als Betriebsrat nun am besten vor ?

Besten Dank im Voraus für Eure Tips .