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Darf GBR-Vorsitzende zur Betriebsversammlung eingeladen werden?

O
Oldi
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben zu unserer ersten Betriebsversammlung unsere GBR- Vorsitzenende eingeladen um einen Vortrag zu halten und uns zu unterstützen.Der AG will aber diesen Beschluss nicht akzeptieren, da es nichts mit der GBR -arbeit zu tun hat. Nun meine Frage darf der AG uns verbitten Sie ein zu Laden oder haben wir das Recht auf Ihre Teilnahme.Bitte sagt uns auch wo wir das nach lesen können. Danke schon im voraus.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

13.05.2006 um 02:30 Uhr

Was der AG diesbezüglich meint ist unerheblich. Der GBR kann natürlich wegen der "engen sachlichen Verbindung zum Betrieb und zu den AN" an den BVers' teilnehmen.

Infos unter: § 42 BetrVG und dann die einschlägigen Kommentare zum Teilnehmerkreis einer BVers.

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