Erstellt am 12.05.2006 um 15:50 Uhr von Gitte
wenn du ordentliches Mitglied des Betriebsrates bist oder als Ersatzmitglied an einer BR sitzung teilnimmst ----ja!
Lies dir den §15 Kündigungsschutzgesetz durch
Schönes Wochenende
Erstellt am 12.05.2006 um 18:05 Uhr von p.g.
Du hast 4 Jahre Kündigungsschutz und 1 Jahr Nachwirkung. Also insgesamt 5 Jahre
Erstellt am 12.05.2006 um 18:14 Uhr von Kölner
@p.g.
Der besondere Kündigungsschutz (wobei es gemäß § 15 KSchG nur "Unzulässigkeit einer Kündigung" heisst) hat nur die Reichweite von einem Jahr.