Welchen Kündigungsschutz hat ein Betriebsratsmitglied?
Welchen Kündigungsschutz hat ein Betriebsratsmitglied, daß vorzeitig (bevor die reguläre Amtszeit abgelaufen ist) aus dem Betriebsrat austritt?
Community-Antworten (5)
11.11.2005 um 13:25 Uhr
Ein jahr ab dem Datum des Auscheidens.
11.11.2005 um 16:01 Uhr
Danke für die Antwort auf die Frage: Welchen Kündigungsschutz hat ein Betriebsratsmitglied, daß vorzeitig (bevor die reguläre Amtszeit abgelaufen ist) aus dem Betriebsrat austritt?
Weiß eventuell noch jemand in welchem § und in welchen Gesetzbuch das geregeltg ist?
11.11.2005 um 16:06 Uhr
§ 15 Kundigungsschutzgesetz.
11.11.2005 um 16:14 Uhr
Nochmal danke für die schnelle Antwort,
aber in §15 KschG wird aber nichr ausdrücklich auf den Fall eingegangen: daß vorzeitig (bevor die reguläre Amtszeit abgelaufen ist) aus dem Betriebsrat ausgetreten wird.
gibt es da vielleicht noch eine andere Gesetzlichegrundlage?
11.11.2005 um 18:03 Uhr
hallo ottowerner,
also, wenn schon ein ganz normales ersatzmitglied in den genuß des § 15 kommt, wie soll das also dann erst mit den anderen betriebsräten sein??? wotan und frank haben das schon genau getroffen...
Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die stellvertretend für ein zeitweilig verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehören und Aufgaben eines Mitglieds des Betriebsrats wahrgenommen haben, genießen nach Beendigung des Vertretungsfalles grundsätzlich den nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG.
gruß, Packer
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