Erstellt am 11.11.2005 um 12:25 Uhr von Frank B.
Ein jahr ab dem Datum des Auscheidens.
Erstellt am 11.11.2005 um 15:01 Uhr von Ottowerner
Danke für die Antwort auf die Frage:
Welchen Kündigungsschutz hat ein Betriebsratsmitglied, daß vorzeitig (bevor die reguläre Amtszeit abgelaufen ist) aus dem Betriebsrat austritt?
Weiß eventuell noch jemand in welchem § und in welchen Gesetzbuch das geregeltg ist?
Erstellt am 11.11.2005 um 15:06 Uhr von wotan
§ 15 Kundigungsschutzgesetz.
Erstellt am 11.11.2005 um 15:14 Uhr von Ottowerner
Nochmal danke für die schnelle Antwort,
aber in §15 KschG wird aber nichr ausdrücklich auf den Fall eingegangen: daß vorzeitig (bevor die reguläre Amtszeit abgelaufen ist) aus dem Betriebsrat ausgetreten wird.
gibt es da vielleicht noch eine andere Gesetzlichegrundlage?
Erstellt am 11.11.2005 um 17:03 Uhr von packer
hallo ottowerner,
also, wenn schon ein ganz normales ersatzmitglied in den genuß des § 15 kommt, wie soll das also dann erst mit den anderen betriebsräten sein???
wotan und frank haben das schon genau getroffen...
Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die stellvertretend für ein zeitweilig
verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat
angehören und Aufgaben eines Mitglieds des Betriebsrats wahrgenommen
haben, genießen nach Beendigung des Vertretungsfalles
grundsätzlich den nachwirkenden Kündigungsschutz des
§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG.
gruß,
Packer