W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied mit befristetem Arbeitsvertrag - gibt es da Sonderregelungen?

H
HIM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben in unserer Firma seit 16. September 2005 einen Betriebsrat, wovon ich der BRV bin. Unter den Leuten die zur Wahl standen war auch ein Kollege, der einen zeitlich befristeten Vertrag hat, der am 13. Dezember ausläuft. Dieser Kollege ist Ersatzmitglied des Betriebsrats und hat auch bereits an einer Sitzung teilgenommen. Meine Frage ist die, ob der Vertrag trotzdem definitiv zum 13. Dezember 2005 ausläuft oder ob es für solche Fälle Sonderregelungen gibt, bzw. es eine Möglichkeit gibt, den Vertrag zu verlängern. Da ich sehr unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gehört habe, möchte ich diese Frage gerne hier zur Diskussion stellen. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Gruß HIM

3.62401

Community-Antworten (1)

V
viktor

14.11.2005 um 16:35 Uhr

ja - der Vertrag läuft aus. Das BR-Amt schützt vor betriebsbedingter Kündigung. Hier findet aber keine Kündigung statt; vielmehr läuft ein zuvor vertraglich festgelegtes Arbeitsverhältnis aus.

Ihre Antwort