Erfassung persönlicher Toilettenbenutzungszeit - was kann der BR tun?
Hallo, der BR hat durch Mitarbeiter einer Abteilung erfahren, dass der zuständige Werkleiter eine Anweisung erlassen hat, dass die persönlichen Toiletten-Benutzungszeiten aufzuschreiben sind. Ich halte dies für frühkapitalistische Methoden. Wie verhält sich hier der BR?
Vielen Dank im voraus Steffen
Community-Antworten (3)
12.05.2006 um 12:38 Uhr
Ist absolut gesetzeswidrig. Zuvor muß der in so einer Sache der BR gehört werden; desweiteren muß dann dies über eine BV geregelt sein!!!
12.05.2006 um 12:40 Uhr
@Tony, eine Betriebsvereinbarung wäre da völlig falsch am Platz! Diesem Arbeitgeber gehört eine Unterlassungklage um die Ohren gehauen!
12.05.2006 um 12:57 Uhr
Verhalten und Ordnung am Arbeitsplatz § 87 (1) Nr. 1!!! Ohne Zustimmung vom Betriebsrat läuft da nix! Kollegen über die Rechtslage aufklären. Einseitig getroffene Maßnahmen vom Arbeitgeber sind unwirksam und brauchen nicht befolgt zu werden.
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