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Meldepflicht des Arbeitsgebers gegenüber dem BR - besteht die bei Maßnahmen der beruflichen Bildung?

E
Eli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, weiß jemand von euch, obe der Arbeitgeber den Betriebsrat/Arbeitnehmer informieren muss, wenn er jemanden von den Mitarbeitern zu einer Weiterbildung schickt? Bei uns ist nämlich der Fall aufgetreten, dass ein Mitglied vom Betriebsrat eine Weiterbildung machen wollte und dann vom Arbeitgeber erfahren hat, dass sie schon eine andere Mitarbeiterin diese Weiterbildung machen lassen.

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Community-Antworten (4)

KH
Kleine Hexe

12.05.2006 um 12:01 Uhr

BetrVG § 96-98 würde ich hier mal tippen

J
julian1000

12.05.2006 um 12:22 Uhr

Hallo ich wollte mal was positives loswerden, ihr habt ein tolles Forum, ich bin froh eine so tolle Familie zu haben www.familiezeiger.de.hm

euer Julian

PS: Frage doch mal deine Kollegen oder den Betriebsrat selber

R
Rüdiger

12.05.2006 um 21:12 Uhr

§ 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.

(2) Der Betriebsrat kann der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche, insbesondere die berufs- und arbeitspädagogische Eignung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt.

Führt der Arbeitgeber betriebliche Maßnahmen der Berufsbildung durch oder stellt er für außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung Arbeitnehmer frei oder trägt er die durch die Teilnahme von Arbeitnehmern an solchen Maßnahmen entstehenden Kosten ganz oder teilweise, so kann der Betriebsrat Vorschläge für die Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern des Betriebs an diesen Maßnahmen der beruflichen Bildung

E
Eli

13.05.2006 um 09:36 Uhr

Hey Rüdiger, Deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen. Herzlichen Dank!!! Eli

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