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Vorgehen bei einer Wahlanfechtung?

A
Andreas
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

zunächst nocheinmal Danke für die Antwort auf meine Frage (Beitrag 28116). Nun wird mir hier "empfohlen" die Wahl anzufechten.

Wie aber macht man das?

Gehe ich erstmal zu "meinem" Anwalt und lasse das entsprechende Schriftstück aufstellen, suche mir dann 2 weitere KollegInnen zur Unterstützung. Wer trägt dann diese Kosten des Anwaltes (AG, Rechtsschutzversicherung).?

Oder kann ich die Anfechtungsschrift auch formlos selber erstellen. Was muß dann dort hinein geschrieben werden?

Muß ich den WV, den "gewählten" BR oder/und den AG vorher informieren, dass ich die Wahl anfechten werde?

Danke!

Andreas Schierhold

2.90501

Community-Antworten (1)

V
viktor

12.05.2006 um 11:25 Uhr

Also na klar - erst solltest Du einen Fachanwalt oder die Rechtsberatungen der Gewerkschaften aufsuchen, um die Fakten prüfen zu lassen.

Vom Grundsatz her kannst Du auch mit zwei Kollegen im Schlepptau zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und dort die Sache mündlich vortragen. Dort wird dann der Antrag aufgenommen.

Ingformieren musst Du im Betrieb niemanden vorher.

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