Krankenbesuche(Kontrollbesuche) - kann der BR einem leitenden Angestellten die verbieten?
Kann der BR einem Leitenden Angestellten verbieten Krankenbesuche durchzuführen.Die Kollegen fühlen sich konntrolliert.Das man ihn nicht in die Wohnung lassen muß weiß ich.
Community-Antworten (13)
12.05.2006 um 11:19 Uhr
Man kann doch einem leitenden Angestellten nicht vorschreiben, was er in seiner Freizeit tut. - Sprechen sollte man trotzdem drüber!
Die Arbeitnehmer brauchen ihn nicht nur nicht in die Wohnung lassen, sie baruchen auch gar nicht erst aufmachen.
12.05.2006 um 11:32 Uhr
Oder aber der kranke Arbeitnehmer öffnet die Wohnungstür und bedankt sich freudestrahlend über den Besuch..., weil er ja in den letzten Tagen wegen seiner hochgradig ansteckenden Hepatitis B und den völlig überraschend hinzugekommenen Windpocken und noch dazu diesem widerlichen Oberlippen-Herpes nahezu keine sozialen Kontakte mehr hatte. Ein unmittelbares Ansetzen zu einer Úmarmung käme dann vielleicht auch noch gut.
12.05.2006 um 11:58 Uhr
Wenn er eine Hepatitis B hat, ist er leider meistens nicht so krank, dass er dadurch arbeitsunfähig wird... (Außerdem würde ich meine Vorgesetzten dann schon eher beißen, da Hep B. nur durch Blut- und speichel übertragen wird;-)
Ich stimme dem Viktor zu..warne man halt die Kranken...
12.05.2006 um 12:05 Uhr
@Z.Ickig Manche Krankheiten übertragen sich durch einfaches Ansehen (sog. Augenkrebs) andere nur in Gedanken (sog. geistige Aussetzer)!
Ich würde übrigens eine BV abschließen. Mit allem drum und dran. Krankenrückkehrgespräche, Besuche, Wiedereingliederungsmanagement usw.
12.05.2006 um 14:13 Uhr
An Alle, danke für eure Beiträge (auch die nicht so ernstgemeinten) Denke der vorschlag mit der BV ist gut . Gibt es so eine BV bereits, wer weiß wo?
12.05.2006 um 14:30 Uhr
Da wird doch immer geschimpft, das die Chefs ihrer Fürsorgepflicht zu wenig nachkommen und nun macht sich ein leitender Angestellter Sorgen um die Mitarbeiter und will sich über ihre Genesung erkundigen und dann ist's auch wieder nicht recht.
12.05.2006 um 15:23 Uhr
@Rollie Dem Ltd. Angestellten kann ja geholfen werden - nur halt im geeigneten Rahmen!
@Häggi Diese müsste - aufgrund der vielen Internas - sehr speziell auf das einzelne UN abgestimmt werden. Deswegen warne ich an dieser Stelle ausdrücklich vor Kopien.
12.05.2006 um 15:39 Uhr
Ich würde das elegant lösen. Wenn die betreffende Abteilungsleiterin krank ist. Sollen alle Mitarbeiter nacheinander anrufen und sich nach dem Befinden erkunden?
Fürsorge beruht doch auf Gegenseitigkeit.
Unabhängig davon stellt das für mich eine Verletzung der Privatsphäre dar, vorallendingen, wenn kein begründeter Verdacht vorliegt. Ich würde las Betriebsrat einen hinweisenden Brief schreiben und die Verhältnismäßigkeit klarstellen. Man könnte es mit viel Fantasie auch als Mobbing (Bossing) verstehen.
Grüße Notenhobler
12.05.2006 um 16:01 Uhr
zitiert aus "Praxishandbuch Personal" (für AG!): "... Haben Sie den Verdacht, daß Ihr Mitarbeiter ungerechtfertigt krankfeiert, ist es Ihnen unbenommen, HAUSBESUCHE zu machen. Wollen Sie derartige Kontrollbesuche systematisch etablieren, brauchen Sie hierzu jedoch die Zustimmung des Betriebsrats (§87 (1) 1 BetrVG). Gelegentliche Hausbesuche unterliegen nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat..." Vielleicht hilft das weiter?
12.05.2006 um 16:19 Uhr
@Kölner: deine "ferndiagnostische" Kompetenz macht mir Angst ;-)
12.05.2006 um 19:10 Uhr
@Z.Ickig Wieso? Spürst Du schon was?
12.05.2006 um 20:33 Uhr
Kölner, danke für den Hinweis, aber haben bisher noch keine von unseren 12 BVen kopiert, sollte auch nur als Denkanstoß sein.Werden eure Vorschläge im Br diskutieren.
12.05.2006 um 20:39 Uhr
@häggi Das wollte ich nicht annähernd unterstellen. Meine Erfahrung mit den unterschiedlichsten BR's hat mir in den letzten Jahren immer wieder verdeutlicht, dass die "Selbstherstellung einer BV" (wenn auch nachher mit externer Kontrolle) unheimlich gute BV's erschaffen hat.
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