Wie sind die Freistellungen der im Betriebsrat vertretenen Listen geregelt. (Listenwahl)?
In unserm Betrieb wurde ein neuer Betriebsrat gewählt, Liste 1 erhielt 10 Sitze, Liste 2 erhielt 7 Sitze im Betriebsrat. Der Betriebsrat hat 4 Freistellungen. Liste 1 beansprucht 2,5 Freistellungen, Liste 2 besteht auf 2 Freistellungen und begründet ihren Anspruch auf dem dHondt Verhältniswahlrecht Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (2)
12.05.2006 um 01:54 Uhr
Der BR muss zunächst mal abstimmen, ob er Freistellungen teilen will und wenn ja, wie viele. Dann den d'Hondt anwenden und los geht es.
12.05.2006 um 09:14 Uhr
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