Hallo, wir sind ein kleiner Betrieb (119 MA) der finanziel grad so über die Runden kommt.
In unserem Betrieb wird in 3 Schicht gearbeitet, was bedeutet das nicht immer alle ordentlichen BR Mitglieder zu den Sitzungen anwesend sein können.
Während unserer nächsten Sitzung hat ein ordentl. Mitglied gerade Nachtschicht (20:00 Uhr - 04:00 Uhr). Dieses BR Mitglied möchte nun seine Nachtschicht um 24:00 Uhr beenden, damit er am nächsten Tag um 10:00 Uhr zur BR Sitzung erscheinen kann. Dagegen ist nichts einzuwenden. Gleichzeitig will er aber den Rest seiner nicht geleisteten Nachtschicht einschl. der Zulagen bezahlt bekommen.
Ist das Korrekt, wenn ja bitte die gesetzl. Grundlage mit nennen.
Danke
Karin Ehmann