Mitbestimmung - wie oft darf der BRV über dasselbe Thema abstimmen lassen, bis das gewünschte Ergebnis erzielt ist?
Hallo, ich hätte da mal eine Frage ? Wie oft kann der Vorsitzende über eine personelle Einzelmaßnahme § 99 das Gremium abstimmen lassen ? Sachstand : 1.Abstimmung 5 dafür 10 dagegen, nun wurde das Thema nochmals angesprochen + diskutiert und dann zur 2.Abstimmung aufgefordert 7 dafür 8 dagegen, nachdem wieder nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wurde, begann das gleiche Theater wieder, das Thema wurde solange durchgekaut bis endlich die 3.Abstimmung zu dem gewünschten Ergebnis führte 11 dafür und 4 dagegen . Mit welchen Argumenten und Gesetzen können wir uns zur Wehr setzen ?
Community-Antworten (4)
11.05.2006 um 21:19 Uhr
Hallo cleo Meiner Meinung nach kannst du soviele Abstimmungen machen wie du willst kann ein schöner Zeitvertreib sein . Es kommt darauf an ob die Abstimmung mit Beschluss gemacht worden ist! Gruß BMW
11.05.2006 um 21:31 Uhr
cleo, solange die Beschlussfassung keine Aussenwirkung erlangt hat, z.B. Mitteilung an den AG, kann diese durch eine gegenteilige Beschlussfassung jederzeit wieder geändert werden.
Widersetzen könntet Ihr Euch, indem Ihr mit 8 BR´s erklärt, dass Ihr an der erneuten Beschlussfassung nicht teilnehmen werdet.
Gruß Fayence
11.05.2006 um 21:38 Uhr
@Fayence Meiner Meinung nach dürftest du leider auf dem Holzweg sein ! Beschluss ist Beschluss und das hat auch nichts damit tun das dieser erst Rechtskräftig würde mit der Mitteilung an AG. Gruß BMW
12.05.2006 um 01:44 Uhr
@BMW Beschlüsse sind erst dann sehr schwierig zurückzunehmen, wenn sie Aussenwirkung erlangt haben. Da ist die liebe, gute, nette, tüchtige, mit-allen-Wassern-gewaschene, korrekte, vermittelnde, solide, tadelnde, mütterliche, mahnende, auf-einen-Marathon-schickende, sprachgewandte Fayence alles andere als auf dem Holzweg!
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