Rückt ein Ersatzmitglied auch in den GBR nach?
Was geschieht, wenn ein Ersatzmitglied für ein ausgeschiedenes BRM, das ein GBR Mandat hatte dann als ordentliches Mitglied in das Gremium nachrückt? Übernimmt es dann auch das GBR Mandat?
Community-Antworten (1)
11.05.2006 um 14:20 Uhr
moin cavino,
normalerweise bestimmt der BR gemeinsam das GBR mitglied und sein stellvertreter. gibte es keinen stellvertreter wird das amt neu besetzt und zwar aus dem BR mit abstimmung und beschlussfassung. es gibt also keinen automatismus ausser dem vorher festgelegten stellvertreter... grundsätzlich gelten die selben regeln wie für einen "normalen" BR...
gruß, packer
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