Erstellt am 20.06.2018 um 23:15 Uhr von celestro
"( Es steht eine Wahlanfechtung im Raum)"
Die Wahlen finden normalerweise bis 31.05. statt, dann hat man 14 Tage Zeit für die Wahlanfechtung. Ich gehe daher davon aus, daß Ihr Euch das Wort in die Haare schmieren könnt.
"Wir die neuen gewählten BR,s werden von den alten BR ausgebremst und unsere
Anträge in Ausschüssen werden ständig abgelehnt ist das rechtlich zulässig ?"
Ja, wenn die "alten BRM" die Mehrheit haben, dann ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Moralisch möglicherweise schon ...
Erstellt am 21.06.2018 um 07:05 Uhr von kratzbürste
Ihr müsst eben Überzeugungsarbeit leisten. Und das kann ein wenig dauern. "Steter Tropfen hölt den Stein". Auch eine geschickte betriebliche Öffentlichkeitsarbeit kann helfen. Aber damit würde ich erst beginnen, wenn die neuen BR-Kollegen ihre Grundlagenseminare besucht haben.
Erstellt am 21.06.2018 um 09:30 Uhr von moreno
Auch die AFD wird von der CDU immer ausgebremst. :-) Betriebsrat ist halt Demokratie und die Mehrheit entscheidet!