Liebe Kollegen,
ist es richtig, dass ein Mitarbeiter, der bereits einmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen hatte, später im gleichen Unternehmen nicht befristet beschäftigt werden kann?
Gibt es eine gesetzliche Regelung dazu?
Beispiel: Er ist unbefristet beschäftig, wird betriebsbedingt entlassen (Massenentlassung), danach drei Jahre als Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt und soll wird jetzt (ohne wichtigen Sachgrund) für ein Jahr befristet eingestellt werden.
Viele Grüße
BR