Befristete Einstellung - nach unbefristeter Einstellung statthaft?
Liebe Kollegen, ist es richtig, dass ein Mitarbeiter, der bereits einmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen hatte, später im gleichen Unternehmen nicht befristet beschäftigt werden kann? Gibt es eine gesetzliche Regelung dazu? Beispiel: Er ist unbefristet beschäftig, wird betriebsbedingt entlassen (Massenentlassung), danach drei Jahre als Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt und soll wird jetzt (ohne wichtigen Sachgrund) für ein Jahr befristet eingestellt werden. Viele Grüße BR
Community-Antworten (3)
11.05.2006 um 11:10 Uhr
Das ist im § 14 TzBfG geregelt. bei einer vorhergehenden Anstellung im gleichen UN geht eine befristete Wiederbeschäftigung nur mit Sachgrund.
11.05.2006 um 12:47 Uhr
Ich unterstelle einmal, das ein fehlender Sachgrund im AV nicht zwingend bedeutet, das dadurch kein Sachgrund vorliegt ? Vergleichbar einem fehlenden Kündigungsgrund in einer Kündigung.
11.05.2006 um 17:17 Uhr
Danke für die Antworten, ein Sachgrund für die Befristung liegt mit Sicherheit nicht vor. Die GF versteckt sich immer wieder gern dahinter, dass der Markt über den heutigen Tag hinaus nicht abschätzbar sei und deshalb nur Leiharbeit und im günstigsten Fall Befristungen in Betracht kommen. Unbefristet werden nur "wertvolle" Mitarbeiter eingestellt. Trotzdem suchen wir nach dem gesetzlichen Hebel, um nach der Probezeit eine befristete in eine unbefristete Beschäftigung zu verwandeln. Viele Grüße BR
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