Freistellung nach §38 BetrVG - wie kann die begründet werden?
Wie kann man eine weitere freistellung nach §38 begründen? hat jemand erfahrung damit
Community-Antworten (1)
11.05.2006 um 10:30 Uhr
Eine zusätzliche Freistellung nach §38 Abs.1 BetrVG kann wohl nur mit einem entsprechenden Aufwand für die ordnungsgemässe Erfüllung von BR-Aufgaben begründet werden. Könnte z.B. der Fall sein, wenn sich die Anzahl Eurer Beschäftigten erhöht hat.
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