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Kündigungen - wann ist ein Interessenausgleich und der Abschluss eines Sozialplans notwendig?

M
mupf
Jan 2018 bearbeitet

bei uns sollen kündigungen ausgesprochen werden.wir sind 82 MA und es sollen 4 Vollzeit MA gehen.gleichzeitig lernen noch 2 eigene Azubis und 2 über das Arbeitsamt geschickte aus.währen insgesamt 8.würde dies nicht einen Interessenausgleich und Abschlusss eines Sozialplanes nötig machen.glaube irgend wo gelesen zu haben das 10% ausreichend sind,oder zählen Azubis nicht darunter weil Ihr Vertrag sowieso ausläuft. danke schon mal für eure Antworten

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

11.05.2006 um 01:06 Uhr

§112a BetrVG greift nicht...

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