Kündigungen - wann ist ein Interessenausgleich und der Abschluss eines Sozialplans notwendig?
bei uns sollen kündigungen ausgesprochen werden.wir sind 82 MA und es sollen 4 Vollzeit MA gehen.gleichzeitig lernen noch 2 eigene Azubis und 2 über das Arbeitsamt geschickte aus.währen insgesamt 8.würde dies nicht einen Interessenausgleich und Abschlusss eines Sozialplanes nötig machen.glaube irgend wo gelesen zu haben das 10% ausreichend sind,oder zählen Azubis nicht darunter weil Ihr Vertrag sowieso ausläuft. danke schon mal für eure Antworten
Community-Antworten (1)
11.05.2006 um 01:06 Uhr
§112a BetrVG greift nicht...
Verwandte Themen
Interessenausgleich - kann der BR sich weigern den Interessenausgleich vor Abschluss eines Sozialplanes zu unterzeichnen?
ÄlterUnser GF verhandelt mit dem BR über einen Interessenausgleich. Wir haben Ihn gleichzeitig zu Sozialplanverhandlungen aufgefordert. Nun will er aus Zeitgründen erst den Interessenausgleich abschliessen
Mängel bei Interessenausgleich
ÄlterHallo zusammen, bei uns wird ein ganzer Betriebszweig aufgegeben, da der zu Grunde liegenden Dienstleistungsvertrag zum Jahresende ausläuft. Entsprechend wurde der BR vom AG über bevorstehende Mas
Zustimmung Interessenausgleich im Insolvenzverfahren - kann der BR auch ablehnen und darauf bestehen, dass nach Sozialplan gekündigt wird?
Älterhallo, MUSS der BR einem sogenannten Interessenausgleich im Insolvenzverfahren zustimmen??? ...oder kann er (BR) auch ablehnen und darauf bestehen, dass nach Sozialplan gekündigt wird? Vielen Dank!
Anhörungsverfahren bei Entlassungen trotz Interessenausgleich - Wie sollen wir uns verhalten?
ÄlterWir haben vor ein paar Tagen mit unserer Geschäftsleitung einen Interessenausgleich zwecks Personalabbau vereinbart. Im Interessenausgleich ist alles was für die Kündigungen notwendig ist geregelt, a
Interessenausgleich u. Sozialplan
ÄlterEin Interessenausgleich ist lt. Gesetz nicht erzwingbar, aber der Sozialplan. Meine frage nun: Wenn der Arbeitnehmer keinen Interessenausgleich für nötig hält, wie kann man dann als Betriebsrat vorg