Erstellt am 10.05.2006 um 22:41 Uhr von Kölner
Ich glaube nicht annähernd, dass die MAV ein Mitbestimmungsrecht im Sinne des BetrVG hat. Laut § 32 MAVO hat die MAV nur ein Vorschlagsrecht. Eben ein zahnloser Tiger...
Die AN haben demnach auch kaum ein Recht, den Dienstplan viel rechtzeitiger zu erfahren.