Dienstplanbekanntgabe erst kurz vor knapp?
Unser kirchlicher AG veröffentlicht erst kurz vor Monatsende den Dienstplan.Wie lange vorher muss er diesen bekanntgeben oder wie kann ich ihn dazu zwingen , dies viel eher zu tun? Worauf kann ich mich berufen , wenn er dies ablehnt?
Community-Antworten (1)
11.05.2006 um 00:41 Uhr
Ich glaube nicht annähernd, dass die MAV ein Mitbestimmungsrecht im Sinne des BetrVG hat. Laut § 32 MAVO hat die MAV nur ein Vorschlagsrecht. Eben ein zahnloser Tiger... Die AN haben demnach auch kaum ein Recht, den Dienstplan viel rechtzeitiger zu erfahren.
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