Übernahme von JAV Mitgliedern auch bei Prüfungsnote 4?
Hallo,
ich bin Vorsitzende der JAV in einer Kreisverwaltung. Ich habe jetzt Prüfungen und totale Angst, das ich meine Prüfung nicht mit der Note 3 abschließen werde. Bei uns werden die Azubis nur übernommen, wenn sie die Prüfungsnote 3 haben.
Gibt es bei JAV-Mitgliedern vielleicht ein Gesetzestext, der besagt, dass JAV-Mitglieder auch mit einer 4 als Prüfungsnote übernommen werden???
Es wäre schon, wenn mir der ein oder andere helfen könnte!
Community-Antworten (6)
10.05.2006 um 16:55 Uhr
Hm, interessante Frage.
Ich hab dazu mal gegoogelt und auf der Seite
http://www.oja-nuernberg.de/javstuff/uebernahme.htm#u4
den Punkt 4.1 "Die Übernahme entsprechend der erworbenen Qualifikationen" vielleicht ganz hilfreich zum Thema gefunden.
Ein Urteil des BAG wird zudem zitiert.
10.05.2006 um 16:55 Uhr
Ein solches Gesetz gibt es nicht. Findet für euch ein Tarifvertrag Anwendung? Dort könnte nämlich eine Übernahmeverpflichtung für JAV-Mitglieder geregelt sein.
10.05.2006 um 17:12 Uhr
Servus!
JAVies haben grundsätzlich einen Übernahmeanspruch, wenn das BetrVG gilt, nach § 78a, ansonsten ist das ganze im Personalvertretungsgesetz geregelt.
Liebe Grüße rainbow1979
10.05.2006 um 17:17 Uhr
§ 78a BetrVG begründet keinen Übernahmeanspruch. Wlche Norm hast du im Personalvertretungsgesetz gefunden, die einen Weiterbeschäftigungsanspruch begründen soll?
11.05.2006 um 15:13 Uhr
Servus!
Im BetrVG ist im §78a sehr wohl die Übernahme für JAVies geregelt.
Und im Personalvertretungsgesetz kenne ich mich leider ned aus (da hat meines Wissens eh jedes Bundesland ein anderes) aber da ist die Übernahme für die JAVies genauso geregelt!
11.05.2006 um 21:20 Uhr
Stimmt...., habe den Abs. 2 Im Eifer des Gefechts tatsächlich überlesen!! Na, hoffentlich kann die Fragestellerin die Frist noch einhalten.
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