Erstellt am 10.05.2006 um 14:55 Uhr von wnif
Hm, interessante Frage.
Ich hab dazu mal gegoogelt und auf der Seite
http://www.oja-nuernberg.de/javstuff/uebernahme.htm#u4
den Punkt 4.1 "Die Übernahme entsprechend der erworbenen Qualifikationen" vielleicht ganz hilfreich zum Thema gefunden.
Ein Urteil des BAG wird zudem zitiert.
Erstellt am 10.05.2006 um 14:55 Uhr von Z.Ickig
Ein solches Gesetz gibt es nicht.
Findet für euch ein Tarifvertrag Anwendung? Dort könnte nämlich eine Übernahmeverpflichtung für JAV-Mitglieder geregelt sein.
Erstellt am 10.05.2006 um 15:12 Uhr von rainbow1979
Servus!
JAVies haben grundsätzlich einen Übernahmeanspruch, wenn das BetrVG gilt, nach § 78a, ansonsten ist das ganze im Personalvertretungsgesetz geregelt.
Liebe Grüße
rainbow1979
Erstellt am 10.05.2006 um 15:17 Uhr von Z.Ickig
§ 78a BetrVG begründet keinen Übernahmeanspruch.
Wlche Norm hast du im Personalvertretungsgesetz gefunden, die einen Weiterbeschäftigungsanspruch begründen soll?
Erstellt am 11.05.2006 um 13:13 Uhr von rainbow1979
Servus!
Im BetrVG ist im §78a sehr wohl die Übernahme für JAVies geregelt.
Und im Personalvertretungsgesetz kenne ich mich leider ned aus (da hat meines Wissens eh jedes Bundesland ein anderes) aber da ist die Übernahme für die JAVies genauso geregelt!
Erstellt am 11.05.2006 um 19:20 Uhr von Z.Ickig
Stimmt...., habe den Abs. 2 Im Eifer des Gefechts tatsächlich überlesen!!
Na, hoffentlich kann die Fragestellerin die Frist noch einhalten.