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Ohne Zusage von AG auf Seminar?

C
carola
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen unserem AG mitteilen, daß verschiedene BR-Mitglieder gemäß §37 Abs. 6 verschiedene Seminare besuchen wollen. Was passiert jetzt, wenn der AG sich weigert? Dürfen wir dann trotzdem zu den Seminaren oder müssen wir abwarten, bis das per Einigungsstelle o.ä. entschieden ist? Dann ist nämlich schon mal die Anmeldefrist vorbei und beim nächsten Mal wird's genauso laufen

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Community-Antworten (6)

W
wnif

10.05.2006 um 17:03 Uhr

Könnt ihr die Notwendigkeit der Lehrgänge einigermaßen stichhaltig begründen, wird sich die Einigungsstelle für euch aussprechen.

Die Kosten des Lehrganges klagt sich der Bildungsträger falls nötig ein.

D
DmdFt

10.05.2006 um 17:10 Uhr

@wnif:

Das wird die Einigungsstelle sicherlich nicht tun!

Die Einigungsstelle wird nur eines tun: Sich für offensichtlich unzuständig erklären.

W
wnif

10.05.2006 um 21:39 Uhr

"Offensichtlich unzuständig"? - Warum?

Ich nehme an, unser BR wird in diesem Jahr vor demselben Problem wie Carola stehen.

F
Fayence

10.05.2006 um 21:45 Uhr

Die Einigungsstelle ist nur dann zuständig, wenn der AG der Meinung ist, dass der BR betriebliche Notwendigkeiten bzgl. der geplanten Schulungsmassnahme nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Alle anderen Ablehnungsgründe müssen durch das Arbeitsgericht behandelt werden, es sei denn, man verständigt sich auf eine frwl. Einigungsstelle.

K
Kölner

10.05.2006 um 21:53 Uhr

Zur Ergänzung... Die "billigste" Einigungsstelle, díe ich kenne, hat voriges Jahr wegen eines strittigen Seminars 4.600 € plus MwSt. gekostet. Es wurde per Einigungsstellenspruch entschieden, dass der BR die betrieblichen Belange nicht ausreichend berücksichtigt habe, aber dennoch später fahren könne.

Manchmal reicht es, dem AG mitzuteilen, dass eine Einigungsstelle oder ein Gerichtsverfahren lediglich aufschiebende Wirkung hat und ggf. enorme Kosten verursacht!

C
carola

11.05.2006 um 09:24 Uhr

Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten. Was ich jetzt noch gern wüßte ist, ob wir die BR-Mitglieder trotzdem schon mal anmelden können (Anmeldefrist). Ich nehme an, der AG wird jeweils erst so kurz vorher mit dem Argument "Geldmangel" ankommen, daß wir praktisch auf kein Seminar kommen. Wer muß das denn per Arbeitsgericht klären lassen, der AG oder wir als BR? Danke, Carola

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