Erstellt am 10.05.2006 um 15:03 Uhr von wnif
Könnt ihr die Notwendigkeit der Lehrgänge einigermaßen stichhaltig begründen, wird sich die Einigungsstelle für euch aussprechen.
Die Kosten des Lehrganges klagt sich der Bildungsträger falls nötig ein.
Erstellt am 10.05.2006 um 15:10 Uhr von DmdFt
@wnif:
Das wird die Einigungsstelle sicherlich nicht tun!
Die Einigungsstelle wird nur eines tun: Sich für offensichtlich unzuständig erklären.
Erstellt am 10.05.2006 um 19:39 Uhr von wnif
"Offensichtlich unzuständig"? - Warum?
Ich nehme an, unser BR wird in diesem Jahr vor demselben Problem wie Carola stehen.
Erstellt am 10.05.2006 um 19:45 Uhr von Fayence
Die Einigungsstelle ist nur dann zuständig, wenn der AG der Meinung ist, dass der BR betriebliche Notwendigkeiten bzgl. der geplanten Schulungsmassnahme nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Alle anderen Ablehnungsgründe müssen durch das Arbeitsgericht behandelt werden, es sei denn, man verständigt sich auf eine frwl. Einigungsstelle.
Erstellt am 10.05.2006 um 19:53 Uhr von Kölner
Zur Ergänzung...
Die "billigste" Einigungsstelle, díe ich kenne, hat voriges Jahr wegen eines strittigen Seminars 4.600 € plus MwSt. gekostet. Es wurde per Einigungsstellenspruch entschieden, dass der BR die betrieblichen Belange nicht ausreichend berücksichtigt habe, aber dennoch später fahren könne.
Manchmal reicht es, dem AG mitzuteilen, dass eine Einigungsstelle oder ein Gerichtsverfahren lediglich aufschiebende Wirkung hat und ggf. enorme Kosten verursacht!
Erstellt am 11.05.2006 um 07:24 Uhr von carola
Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten. Was ich jetzt noch gern wüßte ist, ob wir die BR-Mitglieder trotzdem schon mal anmelden können (Anmeldefrist). Ich nehme an, der AG wird jeweils erst so kurz vorher mit dem Argument "Geldmangel" ankommen, daß wir praktisch auf kein Seminar kommen. Wer muß das denn per Arbeitsgericht klären lassen, der AG oder wir als BR?
Danke, Carola