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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fremde Person bei BR-Sitzung - Beschlüsse ungültig?

M
Mischu
Jan 2018 bearbeitet

Hi, bei unserer letzten BR-Sitzung (ich war leider im Urlaub, somit Ersatzmitglied von meiner Liste anwesend) nahm plötzlich und überraschend der zuständige Gewerkschaftssekretär an der Sitzung teil, ohne dass es auf der Tagesordnung stand. Ein Antrag nach §31 BetrVG wurde auch nicht gestellt. Er war die gesamte Sitzung anwesend, auch bei Abstimmungen bzw. Beschlussfassungen. Bei uns sind nicht alle BR-Mitglieder in der Gewerkschaft, für die ist er also ein Fremder. §30 BetrVG besagt, dass BR-Sitzungen nicht öffentlich sind. Hat der Verstoss gegen §30 und §31 BetrVG nun automatisch zur Folge, dass auf dieser Sitzung gefasste Beschlüsse bzw. Abstimmungen ungültig sind ? Mit freundlichen Grüssen Mischu

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Community-Antworten (7)

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viktor

10.05.2006 um 14:46 Uhr

Irgendwie muss er doch eingeladen worden sein. Vielleicht waren doch genügend Betriebsrräte im Sinne des § 31 der Meinung, der Kollege sollte an der Sitzung teilnehmen.

Ich würde an Deiner Stelle die Fremdelei mit der Gewerkschaft ablegen. Eine Zusammenarbeit ist immer besser. Wenn der Kollege sich öffter mal sehen läßt, ist er auch für die Nichtmitglieder kein Fremder mehr und vielleicht erkennen die Kollegen dann auch den engen Zusammenhang zwischen dem Biotop des eigenen Betriebes und dem gesamten (Betriebs-)Ökosystem.

M
Mischu

10.05.2006 um 15:19 Uhr

@viktor, es geht mir um die Gültigkeit der Beschlüsse bzw. Abstimmungen. Ausserdem erschien der Herr 10 Minuten nach Beginn der Sitzung. Wenn jemand informiert war, dann die BR-Vorsitzende. Die hat dann aber die anderen nicht informiert.

Desweiteren fremdele ich nicht mit der Gewerkschaft, sondern war 9 Jahre Mitglied derselben. Dieser Gewerkschaftssekretär war der Grund, weswegen ich 2003 ausgetreten bin. Wir hatten zum damaligen Zeitpunkt in unserem Betrieb (ca. 260 MA) seit mehreren Jahren(!!!!) keine einzige Betriebsversammlung durchgeführt. Deshalb habe ich die Gewerkschaft diesbezüglich um Hilfe gebeten. Null Reaktion! Im Gegenteil: Der Herr Sekretär wollte mir weismachen, dass Abteilungsversammlungen Betriebsversammlungen ersetzen können. Ich hatte ihn dann mal diskret auf § 43 BetrVG hingewiesen. Antwort: Es wird nicht alles so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Ich bin grundsätzlich für Gewerkschaften, aber so einen Klüngelkram unterstütze ich nicht auch noch. Zur Info: War von April 2002 bis März 2003 selbst BR und habe mein Amt aus o.g. Gründen und anderen Ungereimtheiten niedergelegt.

Gruß Mischu

V
viktor

10.05.2006 um 15:43 Uhr

o.k.

ich meine nur, dass im Zweifelsfall doch genügend Betriebsräte sagen würden, der Kollege war auf ihren Wunsch hin eingeladen.

Wir haben z.B. einen Beschluss gefasst, dass der Kollege der Gewerkschaft grundsätzlich zu jeder Sitzung die Einladung erhält. Dann kommt er oder nicht. Vielleicht gibt es bei Euch auch einen derartigen (älteren) Beschluss?

Beschlüsse sind nicht automatisch ungültig. Jemand muss schon dagegen vorgehen und ich befürchte, das ganze geht aus wie das Hornberger Schießen. Ich empfehle die Kommentare zum BetrVG (z.B. Däubler zu § 33 BetrVG)

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Z.Ickig

10.05.2006 um 17:28 Uhr

"Ein Antrag nach §31 BetrVG wurde auch nicht gestellt"

Damit dürfte die Anwesenheit des Gewerkschaftssekretärs rechtwidrig gewesen sein.

Stege/Weinspach, Kommentar zur BetrVG:

"Der Betriebsratsvorsitzende kann weder eigenmächtig ohne entsprechenden Beschluss nach § 31 BetrVG einen Gewerkschaftsbeauftragten hinzuziehen noch entgegen einem nach § 31 BetrVG gestellten Antrag die Hinzuziehung ablehnen." (§ 31 Rn 1)

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Mischu

10.05.2006 um 18:17 Uhr

Hi Z.Ickig,

danke für die schnelle und konkrete Antwort. Dann müsste es doch auch so sein, dass durch diese Rechtswidrigkeit die Nichtöffentlichkeit der Sitzung durch die Anwesenheit einer nicht autorisierten Person nicht gegeben war. Wie siehts jetzt mit Abstimmungen und Beschlüssen aus. Es ging um die Entsendung von Mitgliedern zum GBR. Muss zu dieser ganzen Angelegenheit erwähnen, dass ich Vetreter einer "unbequemen" Liste im BR bin. Gegen diese Liste wurde u.a. auch von o.g. Gewerkschaftssekretär vor der Wahl bereits Stimmung gemacht (Brief an unsere Gew.-Mitglieder mit eindeutigen Ratschlägen).Ich denke mal, er war nur da, weil ich nicht da war. MfG Mischu

Z
Z.Ickig

10.05.2006 um 18:36 Uhr

Sofern sich der Gewerkschaftsbeauftrage nicht höchstselbst an den Abstimmungen beteiligt bzw. in erheblicher Weise Einfluß auf die Entscheidungsfindung der Abstimmungsberechtigten genommen hat, sind die Beschlüsse und Abstimmungen nicht wegen seiner Anwesenheit unwirksam. Da müßt wohl erst der Nachweis erbracht werden, dass bei seiner Abwesenheit anders abgestimmt worden wäre.

Das Verhalten des Gewerkschaftsbeauftragten mag zwar unangemessen wirken, ist aber wohl bei der gebotenen großzügigen Auslegung wohl noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Anders sieht das schon aus mit dem Verhalten eurer Vorsitzenden; das kann man nämlich so nicht machen. Darauf sollte man die Dame auch deutlich hinweisen. Für den Antrag nach § 31 BetrVG bedarf es übrigens nicht bloß der Stimmen von 1/4 der anwesenden BR-Mitglieder, sondern von 1/4 aller BR-Mitglieder.

M
Mischu

10.05.2006 um 20:36 Uhr

@Z.Ickig

nochmals vielen Dank.

MfG Mischu

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