Wie Ersatzmitglieder ermitteln ? Gibt es einen Fachmann in dem Punkt ?
Hallo zusammen, hab mal eine Frage, die vielleicht schon 100 mal beantwortet wurde, denkt nicht ich bin die 100 Antworten nicht durchgegangen, aber irgentwie krieg ich nie die richtige eindeutige Antwort. Immer wird es von jemand anders wieder deklariert :(
Es betrifft die Ersatzmitglieder, werden die jetzt nach dem Hontsch. Prinzip ermittelt ( egal von welcher Liste) oder wenn ein BR Mitglied verhindert wird, wird er aus deren Liste genommen ? ermittelt ?
vielen Dank !
Community-Antworten (13)
10.05.2006 um 12:07 Uhr
@ Peter
It´s your turn! ;-)
10.05.2006 um 12:20 Uhr
@Fayence Hilft Peter in einem solchen Fall?
10.05.2006 um 12:23 Uhr
Zumindest spricht er Empfehlungen aus! ;-)
10.05.2006 um 12:46 Uhr
Hallo linde002, hier ein Auszug aus den Kommentar von Däubler dazu:
- Allgemeine Grundsätze 3 Nicht gewählte Wahlbewerber sind Ersatzmitglieder. Ersatzmitglieder haben eine Anwartschaft darauf, entweder im Falle einer vorübergehenden Verhinderung eines BR-Mitglieds zeitweilig oder bei vorzeitigem Ausscheiden eines BR-Mitglieds für den Rest der Amtszeit des BR kraft Gesetzes die Stellung eines BR-Mitglieds einzunehmen (FKHE, Rn. 5). In diesem Fall sind sie vollwertige BR-Mitglieder mit allen sich aus dieser Stellung ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. BAG 9. 11. 77, 17. 1. 79, 6. 9. 79, AP Nrn. 3, 5, 7 zu § 15 KSchG 1969). Das Ersatzmitglied tritt allerdings nur in den BR ein. Die Stellvertretung erstreckt sich nicht auf die Ämter und Funktionen, die das ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte BR-Mitglied innehat, wie z. B. Freistellung nach § 38, Mitglied des Betriebsausschusses oder des GBR (FKHE, Rn. 13, 15). Dem zeitweilig verhinderten BR-Mitglied bleiben diese Funktionen erhalten. Zur Ersatzfreistellung für die Dauer der Verhinderung eines freigestellten BR-Mitglieds, z. B. durch Urlaub, vgl. § 38 Rn. 17. 4 Ist das Ersatzmitglied ebenfalls verhindert, wird es von dem nächstzuständigen Ersatzmitglied vertreten, solange die Verhinderung andauert (BAG 9. 11. 77, 6. 9. 79, AP Nrn. 3, 7 zu § 15 KSchG 1969; ArbG Lörrach 13. 8. 73, BB 73, 1214). Während der Dauer der Verhinderung haben beide Ersatzmitglieder den besonderen Kündigungsschutz nach § 103, § 15 KSchG (vgl. auch BAG 9. 11. 77, a. a. O.; vgl. Rn. 36 ff.). 5 Die Ersatzmitglieder rücken – ggf. unter Berücksichtigung der Mindestquote – in der sich aus der Vorschlagsliste (bei Verhältniswahl) bzw. der erreichten Stimmenzahl (bei Mehrheitswahl) ergebenden Reihenfolge für verhinderte oder ausgeschiedene BR-Mitglieder in den BR nach (vgl. hierzu Rn. 26 ff.). Diese sich aus der Vorschlagsliste bzw. der erreichten Stimmenzahl ergebende Reihenfolge ist zwingend mit der Maßgabe, daß das »erste« Ersatzmitglied stets vor dem nachfolgenden anstelle verhinderter oder ausgeschiedener BR-Mitglieder dem BR angehört (vgl. BAG 17. 1. 79, 6. 9. 79, AP Nrn. 5, 7 zu § 15 KSchG 1969; FKHE, Rn. 50; GK-Wiese/Oetker, Rn. 44). Beispiel: Alle BR- und Ersatzmitglieder gehören derselben Liste an. Das erste Ersatzmitglied vertritt das (zuerst verhinderte) BR-Mitglied A. Nachdem auch das erste Ersatzmitglied verhindert ist, wird dieses durch das zweite Ersatzmitglied vertreten. Sodann scheidet das BR-Mitglied B aus dem BR aus. Es wird durch das dritte Ersatzmitglied vertreten. Dieses Ersatzmitglied rückt aber nicht endgültig für das ausgeschiedene BR-Mitglied B in den BR ein, sondern nur zeitweilig, bis die Verhinderung des BR-Mitglieds A oder des ersten Ersatzmitglieds behoben ist. Auf Dauer in den BR nachgerückt ist das erste Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten. Die vorübergehende Verhinderung schließt die Mandatsübernahme nicht aus (GK-Wiese/Oetker, Rn. 32). 6 Die Ersatzmitglieder rücken bei Ausscheiden bzw. Verhinderung eines BR-Mitglieds (bzw. Ersatzmitglieds) kraft Gesetzes nach. Es bedarf weder eines BR-Beschlusses noch einer Berufung etwa durch den BR-Vorsitzenden oder einer Annahmeerklärung durch das Ersatzmitglied (BAG 17. 1. 79, AP Nr. 5 zu § 15 KSchG 1969; LAG Hamm, 9. 2. 94, BB 94, 1711; FKHE, Rn. 13; GK-Wiese/Oetker, Rn. 30; TK-Löwisch, Rn. 1). Die Annahmeerklärung durch das Ersatzmitglied ist bereits deshalb entbehrlich, weil es jederzeit das BR-Amt in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 niederlegen kann (HSG, Rn. 6). Lehnt ein Ersatzmitglied es ab, beim endgültigen Ausscheiden eines BR-Mitglieds (nicht schon bei zeitweiliger Verhinderung) an dessen Stelle nachzurücken, steht dies einer Amtsniederlegung gleich und führt zum Ausscheiden aus dem BR (ArbG Kassel, 20. 2. 96, AuR 96, 149).
10.05.2006 um 12:50 Uhr
@Fayence Ist pit47 der Peter? Oder heisst er Däubler?
10.05.2006 um 12:57 Uhr
@Kölner, ich bin nicht der "Peter" und auch nicht der "Däubler", sondern wollte Linde002 nicht auf die Antwort von "Peter" warten lassen.
10.05.2006 um 13:21 Uhr
@pit47 Finde ich ja auch gut. Ich weiss nur nicht, was Fayence immer mit diesem Peter hat. Wer ist Peter? Ist es Heidis Peter?
Ich vermute nämlich hinter dem Ruf nach Peter vielmehr eine extreme "Varianz der Macht" - Peter ist bestimmt der verkappte Ramses II. Wiesst Du, ich blicke meinen Laptop schon seit Wochen kritisch an. Ich bin davon überzeugt, dass sie uns alle beobachtet. Sie ist ständig und überall in diesen freds. Sie schlichtet, sie lobt, sie hat Ahnung und sie tadelt. Sie ist einfach unglaublich, diese Fayence! Kommt Dir das nicht auch ein wenig gruselig vor? Ich werde meinen PC jetzt mal auseinandernehmen...da ist bestimmt eine Kamera drin.
10.05.2006 um 14:15 Uhr
welchen Peter meint Ihr!! Mich könnt Ihr nicht meinen, hab eh keine große Ahnung von nix! Schulungen kommen erst noch. Aaber dann!!! ;-)
10.05.2006 um 14:51 Uhr
Hallo Ihr Lieben, hallo Kölner, ja, ich habe ein wachsames Auge auf Euch! ;-))
Und nachdem ich heute das Vergnügen hatte, mir auch noch mal per "Peters Wahlrechner" bestätigen zu lassen, dass ich auch in unserem nächsten BR wieder dabei bin, bleibe ich Euch auch ganz eigennützig weiter erhalten!
Freu, freu, freu!
Eure Fayence
10.05.2006 um 20:39 Uhr
Big sister is still watching us. Glückwunsch, Fayence!
10.05.2006 um 20:50 Uhr
Hi Fayence, hallo Kölner,
FAYENCE HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Ich gratuliere und verneige mich vor Dir!
An dieser Stelle:
GEVATTER, auch Dich werde ich nie vergessen!
(...hab grad gesehen dass mein 1. Beitrag von damals nicht mehr dabei ist... schade)
Beste Grüße!
10.05.2006 um 22:36 Uhr
Hallo linde002! Nachdem alle bereits auf mich warten, hier mein (Standard)Tipp:
Gebe das Wahlergebnis in die Software ein und sie errechnet Dir stets das richtige Ersatzmitglied (auch wenn jemand im Urlaub oder krank ist).
Hier download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
@Kölner @Fayence und an alle anderen Die Software hat (angeblich) eine technische Lücke :-( Aber sie hat auch eine Seele. Fayence - herzlichen Glückwunsch vom "Schwarzen Peter" :-))
PS: Wenn Ihr so weiter macht, könnte die Teilnahme an folgendem Seminar nicht schaden http://www.waf-seminar.de/content/seminare/showDetail.php?type=inhalt&term=6338&mainNav=seminare&subNav=&thirdNav=detail
11.05.2006 um 00:51 Uhr
@Peter Mein öffentliches Bekenntnis, damit ich mir die Seminarteilnahme ersparen darf... Ich liebe die W.A.F., ich liebe dieses Forum, ich mag (fast) alle Teilnehmer und ich meckere nur noch wenn es nötig ist.
Werde ich von diesem Seminar jetzt wieder abgemeldet?
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