Auslandaufenthalt eines MA - Mitbestimmungspflichtig/Anhörung des BR?
Meine Frage wäre: Ist der BR Mitbestimmungspflichtig oder muß er angehört bei Auslandsaufenthalt eines MA. Gibt es dazu einen § ??
Community-Antworten (1)
10.05.2006 um 12:17 Uhr
Der Auslandsaufenthalt unterliegt m.E. dem Direktionsrecht des AG, ob eine Versetzung nach §99 BetrVG vorliegt muß man natürlich prüfen.
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