Erstellt am 19.06.2018 um 19:43 Uhr von kratzbürste
Ich würde sagen - das hat mich nie erreicht. Vereinbart mit dem Arbeitgeber ein vermünftiges Übergabeverfahren.
Wenn du was erreichen willst, dann auf dem Diplomatischem Wege. Bei einer Fristlosen kann der BR ja nur Bedenken äußern.
Erstellt am 19.06.2018 um 21:49 Uhr von ganther
Schlägst du ernsthaft vor zu lügen? Schande über dein Haupt
Erstellt am 19.06.2018 um 22:32 Uhr von xyz68
Außerordentliche Sitzung einberufen (Frist zur Bearbeitung nur 3 Tage). Die Bedenken äußern, eine außerordentliche (fristlose) Kündigung bedarf eines wichtigen Grund, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Der Arbeitgeber soll immer nach milderen Mitteln suchen. Und den Arbeitnehmer dringend raten bei Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Ich kenne die Begründung für die fristlose nicht. Aber hier ist sofortiges Handeln notwendig. Ggf. Auch das Gespräch mit dem AG suchen und ihn auf andere Möglichkeiten des Handelns bringen, da kommt es aber auf das Klima bei euch an.
Erstellt am 19.06.2018 um 22:39 Uhr von Moreno
Was war das denn für eine Krankheit? In den wenigsten Fällen ist wohl das Motorradfahren verboten! Schreibt Eure Bedenken an den AG und Täter den Kollegen zur Klage!
Erstellt am 19.06.2018 um 22:46 Uhr von celestro
"und Täter den Kollegen zur Klage!"
Erm ... denke auch, daß das Gericht dem AG die Kündigung um die Ohren hauen wird.
Erstellt am 19.06.2018 um 23:14 Uhr von Moreno
Na sollte ratet heissen! Sch.... Autokorrektur !
Erstellt am 20.06.2018 um 11:43 Uhr von Buslenker
Außerordentliche Sitzung hört sich ja gut an aber wir sind über 2 Betriebshöfe verteilt und haben ganz unterschiedliche Dienste ( schichten ) um schnell uns zu treffen hisse dies für uns ein sehr hoher zeit aufwand und treffen erst nach der Arbeit. da unser AG keine kurzfristige Umplanung unterstützt ( zulässt ). wir haben schon mit mühe hinbekommen das wir uns einmal im Monat zu normalen ( Während der Arbeit ) Zeiten uns treffen können. Wir sind auch noch Komplet ungeschult. wir Stochern also nur so herum.
Erstellt am 20.06.2018 um 12:52 Uhr von Pjöööng
Hätte der Kollege denn am Sonntag Dienst gehabt?
Zu krank zum Bus fahren, aber gleichzeitig mit dem Knallrad rumzuckeln könnte tatsächlich ein Problem darstellen.
Euier Arbeitgeber hat mit der Anhörung zur Kündigung eine außerordentliche Sitzung notwendig gemacht, da muss er sich auch drum kümmern dass die Fahrgäste befördert werden, während ihr zur Beratung zusammmensitzt.
Erstellt am 20.06.2018 um 13:27 Uhr von celestro
Im anderen Topic steht:
"quer durch den Landkreis zu fahren um kurz zusammen setzen"
von was für einer Entfernung reden wir hier überhaupt ?
Erstellt am 20.06.2018 um 15:33 Uhr von nicoline
*und am Abend hing an meiner Klammer schon die Mitteilung *
an was für einer Klammer????
* um schnell uns zu treffen hisse dies für uns ein sehr hoher zeit aufwand*
Tja, das ist dann eben so. Das BR Leben ist kein Ponyhof und da ist man auch nicht bei wünsch dir/mir was!
* treffen erst nach der Arbeit. *
Betriebsratsarbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Wenn der AG euch eine fristlose Kündigung auf den Tisch legt, muss er wissen, was es für den BR bedeutet. diese fristgerecht zu bearbeiten!
*da unser AG keine kurzfristige Umplanung unterstützt ( zulässt ).*
Da hat der AG gar nichts zu unterstützen oder zuzulassen bzw. abzulehnen. Wenn BR Arbeit erforderlich ist, hat sie stattzufinden, schon erst recht, wenn es ich um einen solchen Sachverhalt handelt.
*Ist Da was möglich oder wie verhält man sich da?????*
Kontakt zum AG aufnehmen, nett wie ihr seid noch einmal erklären, was jetzt erforderlich ist, um den Antrag fristgerecht zu behandeln, nachfragen, ob der AG sich eine andere Lösung denken könnte z.B. Ermahnung, Abmahnung etc. Wenn nicht, umgehend Sitzung einberufen (alle BRM laden), es sollten wenigstens so viele BRM kommen, dass ihr beschlussfähig seid, Bedenken zur Kündigung äußern, AG die Bedenken mitteilen!
Erstellt am 20.06.2018 um 17:13 Uhr von xyz68
Und Frist einhalten, sonst gilt das als Zustimmung. Der Arbeitgeber hat die Musik bestellt, jetzt muss er halt auch zahlen. Es gibt keinen Grund, keine außerordentliche Sitzung einzuberufen, es sei denn, ihr habt einen Ausschuss, der solche Angelegenheiten regeln darf. Das müsste aber im Vorfeld schon beschlossen worden sein.
Wenn der Kollege bis einschließlich Sonntag arbeitsunfähig ist und ab Montag wieder arbeitsfähig gewesen wäre, sehe ich den Trip mit dem Motorrad nicht als Kündigungsgrund zumindest nicht so ohne weiteres. Das sollte dann ein Richter entscheiden.