gründung einer gewerblichen Betriebsstätte - Einbindung Betriebsrat
Ich hoffe Sie können mir bei meiner Recherche helfen.
Für meinen Fachwirt plane ich im Rahmen einer Präsentation vor der Handelskammer bei einem fiktivem Unternehmen die Einführung von Coworking (flexible Arbeitsplätze für max. 3 neu einzustellende Mitarbeiter) in einer andern Stadt. Es muss eine gewerbliche Betriebsstätte (unselbständige Niederlassung) angemeldet werden.
Meine Frage ist nun in wie weit ein Betriebsrat in dieses Unterfangen eingebunden werden muss. Fällt dies unter §87 - fragen der Ordnung? Oder handelt es sich nach §106 um eine wirtschaftliche Angelegenheit?
Ich würd mich sehr freuen, wenn Sie mir in dieser Sache weiterhelfen können.
Beste Grüße Sina
Community-Antworten (1)
19.06.2018 um 11:43 Uhr
Es fällt auf jeden Fall unter § 106 BetrVG (rechtzeitige Informationen an den Wirtschaftsausschuss des BR ) Auch dürfte § 92 BetrVG betroffen sein.
Für alle anderen Punkte fehlen Detailinformationen. Der BR hat mitzubestimmen bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen (Homeoffice, § 87 BetrVG); ist bei der Einstellung zu beteiligen (§ 99 ) BetrVG usw.
Ich schätze, deine Frage ist da zu pauschal und sprengt wahrscheinlich den Rahmen des Forums.
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