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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Haben die Ehefrauen des Geschätsfürers/Prokuristen Wahlrecht?

Z
Zwetschge
Nov 2016 bearbeitet

Wir führen demnächst in unserem Betrieb (GmbH) eine Betriebsratswahl durch. Ich habe eine Frage zum aktiven/passiven Wahlrecht. Bei uns ist eine Mitarbeiterin mit dem Geschäftsführer verheiratet, eine andere mit dem Prokuristen. Dürfen diese zwei wählen bzw. gewählt werden?

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Community-Antworten (1)

Z
Zorro

09.05.2006 um 18:30 Uhr

Geschäftsführer = Arbeitgeber ! BetrVG § 5: Arbeitnehmer (2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ... 5. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades ...

Darf also nicht wählen oder gewählt werden.

Prokurist = Arbeitgeber, da Handlungsbevollmächtigter und Vertreter des Inhabers. Damit darf seine Frau, Freundin etc. auch nicht wählen oder gewählt werden.

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