Haben die Ehefrauen des Geschätsfürers/Prokuristen Wahlrecht?
Wir führen demnächst in unserem Betrieb (GmbH) eine Betriebsratswahl durch. Ich habe eine Frage zum aktiven/passiven Wahlrecht. Bei uns ist eine Mitarbeiterin mit dem Geschäftsführer verheiratet, eine andere mit dem Prokuristen. Dürfen diese zwei wählen bzw. gewählt werden?
Community-Antworten (1)
09.05.2006 um 18:30 Uhr
Geschäftsführer = Arbeitgeber ! BetrVG § 5: Arbeitnehmer (2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ... 5. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades ...
Darf also nicht wählen oder gewählt werden.
Prokurist = Arbeitgeber, da Handlungsbevollmächtigter und Vertreter des Inhabers. Damit darf seine Frau, Freundin etc. auch nicht wählen oder gewählt werden.
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