Erstellt am 09.05.2006 um 16:16 Uhr von Robby
Also ,wenn man konstruktiv als Betriebsrat arbeiten möchte sollte schon der andere Verhandlungspartner wissen über was man reden will.
Die Tatsache ,ist wenn jede Partei sich vorbereitet lassen sich Entscheidungen finden.
Die Bemerkung sei gestattet, nur bla bla bla jetzt hat jeder Verhandlungspartner dem anderen gegeben das stimmt aber Probleme gelöst nein.
Man muss schon das Thema vorgeben die Rechtssprechung da zu und wie will man das Them lösen.
Mit frdl Gruß
Erstellt am 09.05.2006 um 16:33 Uhr von Jens
......Aber im Grunde ist es doch eine normale Sitzung, oder?
Nein ist keine "normale Betriebsratssitzung".
Guckst Du § 30 BetrVG
"Die Sitzungn des Betriebsrats sind nicht öffentlich"
Der Arbeitgeber darf also nicht dabei sein
Erstellt am 09.05.2006 um 17:08 Uhr von DocPille
@Jens
Wo hast du diese Weisheit her,Monatsgespräch mit AG,darf dieser nicht anwesend sein??
Erstellt am 09.05.2006 um 17:36 Uhr von Jens
@DocPille
Liest Du richtig ..
... normale Sitzung = Betriebsratssitzung
Bei dieser darf der AG in der Regel nicht anwesend sein.
Oder ist er bei Euch dabei???
Erstellt am 09.05.2006 um 17:38 Uhr von Kölner
@Guido
Es zeugt nie von Anerkennung der Gegenseite, wenn sich Vertragsparteien und deren Vertreter an einen Tisch setzen und ohne Struktur und Ordnung drauflosplaudern.
Keiner sollte dem anderen so respektlos gegenübertreten und ihm Dinge an den Knopf knallen, die nicht vorher wenigstens einmal bedacht und der Gegenseite im Vorfeld zur Vorbereitung mitgeteilt wurde. Schon allein aus Effektivitäts- und Zeitgründen halte ich dies für geboten!
@Jens
Wir reden vom AG/BR-Gespräch!
Erstellt am 10.05.2006 um 07:52 Uhr von Conny
hallo Zusammen! Ich finde Monatsgespräch mit AG und BR-Sitzung sind zwei paar Schuhe.Zum Monatsgespräch mit AG benötigt man nicht unbedingt eine Tagesordnung, man kann dem AG auch mündlich mitteilen über welche Anliegen man als BR sprechen möchte. Bei einer BR-Sitzung ist eine Tagesordnung Pflicht!!!.
Man kann den AG auch zu einer BR-Sitzung einladen wenn es notwendig erscheint unter Mitteilung des Tagesordnungspunktes zu dem der AG gehört werden soll. Ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt muß der AG die BR-Sitzung wieder verlassen.
Gruß Conny