Monatssitzung mit dem Arbeitgeber immer ohne Tagesordnung?
Wir hatten heute unsere erste BR-Sitzung, zu der ich als erstmals gewählter BRV eingeladen hatte.
Ich hatte als einen TOP die Vorbereitung des Monatsgesprächs vorgesehen. Als ich um Vorschläge für eine dortige Tagesordnung bat, bekam ich kräftigen Gegenwind. Für dieses Gespräch mit dem AG sei keine Tagesordnung nötig. Ein erfahrener Kollege meinte, dass wir den AG lieber mit unseren Anliegen überraschen sollten.
Ich persönlich halte eine TG für sinnvoll, da sich beide Seiten auf die Themen vorbereiten können. Was sollten wir tun?
Im Ein-mal-eins ist zwar zu lesen, dass das Monatsgespräch an keine formellen Vorschriften gebunden ist. Aber im Grunde ist es doch eine normale Sitzung, oder?
Community-Antworten (6)
09.05.2006 um 18:16 Uhr
Also ,wenn man konstruktiv als Betriebsrat arbeiten möchte sollte schon der andere Verhandlungspartner wissen über was man reden will. Die Tatsache ,ist wenn jede Partei sich vorbereitet lassen sich Entscheidungen finden. Die Bemerkung sei gestattet, nur bla bla bla jetzt hat jeder Verhandlungspartner dem anderen gegeben das stimmt aber Probleme gelöst nein. Man muss schon das Thema vorgeben die Rechtssprechung da zu und wie will man das Them lösen. Mit frdl Gruß
09.05.2006 um 18:33 Uhr
......Aber im Grunde ist es doch eine normale Sitzung, oder?
Nein ist keine "normale Betriebsratssitzung". Guckst Du § 30 BetrVG "Die Sitzungn des Betriebsrats sind nicht öffentlich"
Der Arbeitgeber darf also nicht dabei sein
09.05.2006 um 19:08 Uhr
@Jens
Wo hast du diese Weisheit her,Monatsgespräch mit AG,darf dieser nicht anwesend sein??
09.05.2006 um 19:36 Uhr
@DocPille Liest Du richtig ..
... normale Sitzung = Betriebsratssitzung
Bei dieser darf der AG in der Regel nicht anwesend sein.
Oder ist er bei Euch dabei???
09.05.2006 um 19:38 Uhr
@Guido Es zeugt nie von Anerkennung der Gegenseite, wenn sich Vertragsparteien und deren Vertreter an einen Tisch setzen und ohne Struktur und Ordnung drauflosplaudern. Keiner sollte dem anderen so respektlos gegenübertreten und ihm Dinge an den Knopf knallen, die nicht vorher wenigstens einmal bedacht und der Gegenseite im Vorfeld zur Vorbereitung mitgeteilt wurde. Schon allein aus Effektivitäts- und Zeitgründen halte ich dies für geboten!
@Jens Wir reden vom AG/BR-Gespräch!
10.05.2006 um 09:52 Uhr
hallo Zusammen! Ich finde Monatsgespräch mit AG und BR-Sitzung sind zwei paar Schuhe.Zum Monatsgespräch mit AG benötigt man nicht unbedingt eine Tagesordnung, man kann dem AG auch mündlich mitteilen über welche Anliegen man als BR sprechen möchte. Bei einer BR-Sitzung ist eine Tagesordnung Pflicht!!!. Man kann den AG auch zu einer BR-Sitzung einladen wenn es notwendig erscheint unter Mitteilung des Tagesordnungspunktes zu dem der AG gehört werden soll. Ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt muß der AG die BR-Sitzung wieder verlassen. Gruß Conny
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