Einladung Ersatzmitglied
Hallo liebe Forum Gemeinde,
Ich bin Ersatzmitglied, habe eine Einladung von der Betriebsratsvorsitzende zu einer Betriebsratssitzung erhalten. Aber ohne Agenda. Aber auch ohne Zugriff auf Betriebsratsunterlagen. d.h. ich kann mich nicht vorbereiten.
Muss ich zu dieser Betriebsratssitzung gehen? Ich habe mich erstmal dagegen entschieden. Ist dies ein schwerwiegender Verstoß der Betriebsratsvorsitzende? Sollte ich dagegen vorgehen? Und wie?
Hinzufügen möchte ich noch, dass dies seit Monaten so ist, dass Einladungen kurzfristig gemacht werden, Ersatzmitglieder falsch eingeladen werden und die Rechte verwehrt werden die ein ordentliches Mitglied hat (ab dem Zeitpunkt der Einladung).
Vielen Dank
Community-Antworten (8)
05.01.2023 um 14:30 Uhr
Hast Du denn mal mit der der Betriebsratsvorsitzenden gesprochen ? Wenn ja, was hat sie gesagt ?
05.01.2023 um 14:34 Uhr
Möglicherweise hat die BRV nur versehentlich die Tagesordnung nicht mitgeschickt. Frag doch einfach! Daraus einen schwerwiegenden Verstoß zu basteln und entsprechend schwere Geschütze aufzufahren, ist der Zusammenarbeit im Gremium nicht gerade dienlich.
05.01.2023 um 14:46 Uhr
Ich versende übrigens die Einladungen immer 7 Tage vor der Sitzung damit ich noch die Möglichkeit habe rechtzeitig ein Ersatzmitglied zu laden. Die Tagesordnung kommt dann immer 4 Tage vor der Sitzung. Haben wir auch in der GSO so festgelegt.
05.01.2023 um 15:06 Uhr
Dass Ersatzmitglieder kurzfristig geladen werden ist eher die Regel als die Ausnahme - wenn ein BRM am Tag der Sitzung krank ausfällt, muss man eben mal schnell ein EM nachladen.
Wie schon geschrieben: Die TO wurde vielleicht nur versehentlich nicht mitgeschickt. Geh doch einfach mal bei der BRV vorbei und frage nach - dann kannst du die TO und die Unterlagen auch gleich dort einsehen :-)
Wegen nicht erhaltener Unterlagen würde ich die Teilnahme nicht absagen. Die BR-Sitzung hat Vorrang vor deiner Arbeit und "keine Unterlagen bekommen" ist auch kein valider Grund.
Ist deine BRV neu in ihrem Job? Vielleicht braucht sie eine entsprechende Weiterbildung. Gibt es einen Schriftführer? Der sollte das Ladungsthema und wer welche Unterlagen einsehen darf und wer nicht auch kennen... Wenn die BRV tatsächlich bockbeinig ist, kannst du das Thema ja auch mal in der Sitzung ansprechen.
06.01.2023 um 10:53 Uhr
Eine Agenda kann man erfragen, reden hilft. Dann erfährst Du auch, ob es ein Versehen war, oder ob es immer so gemacht wurde. Vielleicht gibst Du dem BRV ja einen wertvollen Impuls zu einer Veränderung im Prozedere. Da würde ich, wie so oft im Leben, das konstruktive Gespräch suchen.
Ein generelles Zugriffsrecht für ein EBRM wäre übrigens ein Widerspruch zur DSGVO. Du kannst aber die Information einfordern, die Du zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung benötigst. Angemessene Umgangsform siehe oben.
Ob Du zur BR-Sitzung gehen musst? Nun, Du bist eingeladen worden. Die BR-Arbeit hat gegenüber der eigentlichen Tätigkeit Vorrang und Du bist hierfür nach §37 freizustellen. Und wenn jemand regelmäßig die Teilnahme als Ermessenssache ansieht, dann muss man vielleicht irgendwann mal die Pflichtverletzung nach §23 Abs. 1 BetrVG diskutieren. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man sich zur Wahl stellt und die Wahl dann auch annimmt.
Die Frage, ob man dagegen vorgehen sollte, erübrigt sich meiner Ansicht nach wenn man vorher noch nicht einmal das konstruktive Gespräch gesucht hat. Man will ja innerhalb des BR auch zu konstruktiven Lösungen kommen und an einem Strang ziehen. Wenn man dabei die eigentlich höchste Eskalationsstufe zuerst wählt, finde ich das durchaus hinterfragenswert.
Kurzfristige Einladungen bleiben übrigens nicht aus und lassen sich eigentlich nur bei geplantem Urlaub vermeiden. Ansonsten haben wir seit Monaten überdurchschnittliche Krankenstände, die automatisch kurzfristige Einladungen nach sich ziehen. Es ist auch für den BRV nicht immer einfach, die Ladung in der Kürze der Zeit korrekt durchzuführen.
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz: Worin genau besteht die Benachteiligung der EBRM? Inwiefern erfolgen Ladungen "falsch" und welche Rechte werden den EBRM verwehrt?
Zum Schluss nochmal einen guten Rat: Beantrage doch mal beim BRV den TOP "Beschluss für Seminarbesuch von EBRM xxx". Ich finde, bei regelmäßiger Teilnahme ist ein Grundlagenseminar durchaus sinnstiftend.
06.01.2023 um 15:40 Uhr
"Hinzufügen möchte ich noch, dass dies seit Monaten so ist, dass Einladungen kurzfristig gemacht werden, Ersatzmitglieder falsch eingeladen werden und die Rechte verwehrt werden die ein ordentliches Mitglied hat (ab dem Zeitpunkt der Einladung)."
Es ist ungünstig, den Ausgangspost im Nachhinein noch zu verändern. Wenn Du noch weitre Informationen beisteuern möchtest, ist es für die Forumsteilnehmer besser verständlich, wenn Du diese als Antwort postest.
"Ich habe mich erstmal dagegen entschieden."
Warum? Bist Du der Ansicht, dass Du gar nicht geladen hättest werden dürfen?
06.01.2023 um 16:25 Uhr
"Hinzufügen möchte ich noch, dass dies seit Monaten so ist, dass Einladungen kurzfristig gemacht werden,"
Das kann durchaus seine Richtigkeit haben.
"Ersatzmitglieder falsch eingeladen werden"
Woher weißt Du das?
"und die Rechte verwehrt werden die ein ordentliches Mitglied hat (ab dem Zeitpunkt der Einladung)."
Ein EBRM hat im Moment des Nachrückens zwar alle Rechte ... verliert diese aber auch später wieder. Das den EBRM die Unterlagen dann nicht "zugeschickt" werden, ist ggf. also auch nicht falsch.
09.01.2023 um 10:25 Uhr
Dagegen entschieden zu der Sitzung zu gehen ist für mich a Schmarrn.
Geh zur Sitzung und sprich mal dein Problem der mangelnden Einladung an. Falls es nciht besser wird, kannst ja nochmal im Forum anfragen.
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