Freistellung Abglehnt
Hallo,
nach der Neuwahl des Betriebsrates in einem Unternehmen mit 460 Angestellte, ca 25 Arbeitsstätten, haben wir nun die volle, mindestens aber die halbe Freistellung des Vorsitzenden beschlossen und beantragt. Dies wurde vom Arbeitgeber abgelehnt mit folgender Begründung:
Betriebsratsarbeit ist Ehrenamt Arbeit soll auf die elf Betriebsratsmitglieder verteilt werden
Was kann ich gegen diese Ablehnung tun. Einigungstelle scheint es bei uns nicht zu geben.
Community-Antworten (4)
19.06.2018 um 09:49 Uhr
Der AG hat seine Meinung kund getan. Nun beschließt ihr endgültig, wer freigestellt werden soll. Das teilt ihr dem AG mit. Ruft dieser nicht innerhalb von zwei Wochen die Einigungsstelle an, gilt die Zustimmung zur Freistellung als erteilt.
Dann besucht ihr alle Grundlagenseminare
19.06.2018 um 10:17 Uhr
Einigungstelle scheint es bei uns nicht zu geben. Eine ständige Einigungsstelle gibt es nur, wenn AG und BR diese beschlossen und die Mitglieder einvernehmlich bestellt haben. Ansonsten muss man eine Einigungsstelle jewils bei Bedarf anrufen / zusammenstellen. Unterstützen möchte ich die Aussage Dann besucht ihr alle Grundlagenseminare und hinzufügen: so schnell wie möglich!
19.06.2018 um 14:55 Uhr
Zitat Berliner :Betriebsratsarbeit ist Ehrenamt Arbeit soll auf die elf Betriebsratsmitglieder verteilt werden
Dummes Zeug was der AG Euch unter die Weste jubeln will. kratzbürste und nicoline haben hierzu schon alles Wesentliche gesagt. Ein Weiteres :
§ 38:Freistellungen (1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind MINDESTENS freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied
Schon dem Wortlaut nach handelt es sich um eine MINDESTFREISTELLUNGSSTAFFEL
19.06.2018 um 18:11 Uhr
Hat denn vor der Wahl überhaupt eine Beratung des gesamten BR mit dem Arbeitgeber stattgefunden?
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