Betriebsratsmitglied kündigen?
Hallo, bei uns im Betriebsrat ist eine Auszubildende und jetzt stellt sich das Problem, dass sie schon 2 Abmahnungen wegen unentschuldigeten Fehlens im Betrieb, zu später oder überhaupt keiner Einreichung der Krankmeldungen, unentschuldigtem Fehlen seid längerer Zeit in der Berufsschule. Der Ausbilder und der AG möchten die Auszubildende jetzt kündigen. Im Betriebsrat war sie seid den Neuwahlen noch nicht anwesend (jetzt seid über neun Wochen Krank!!) und es liegt keine Stellungnahme und nichts vor. Wie sieht die Möglichkeit aus sie zu kündigen? kann es da Probleme geben?
Community-Antworten (12)
09.05.2006 um 11:07 Uhr
Für wen soll es denn Probleme geben? Für die AN'in oder den BR?
Warum weiss ein BR nichts über ein weiteres BRM, das krank ist?
Irritierte Grüsse an einen BR mit einer AzuBine, die krank zu sein scheint, aber der BR nicht weiss, was rechtlich bei einer Kündigung möglich ist, dieser BR sich aber auch nicht den angeführten Kündigungsargumenten widersetzen will.
09.05.2006 um 11:10 Uhr
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der BR zuvor zustimmen (§ 103 BetrVG) oder das Gericht die Zustimmung ersetzen.
Da muss halt geprüft werden, ob tatsächlich Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen. (Dein Beitrag läßt dies vermuten; fehlende Krankmeldungen und entsprechende Abmahnungen u.s.w.)
09.05.2006 um 11:11 Uhr
Hallo Sprool, ein Problem sehe ich in der Zeitachse, da die Kündigungsgründe länger als 2 Wochen bekannt sind (siehe auch §22 BBiG).
Vor allem kann der AG ein BR-Mitglied nur mit Zustimmung des BR nach §103 BetrVG kündigen. Unterbleibt die Zustimmung, muss diese durch Richterspruch ersetzt werden. Den Antrag stellt der AG.
Letzteres wäre aus meiner Sicht die sauberste Lösung, welche ich auch so mit dem AG besprechen würde.
09.05.2006 um 13:38 Uhr
Ein weiteres Problem ist, dass der BR- Vorsitzende, der Ausbilder und andere Personen schon seid längerem bemühen ein Gespräch mit der Auzubine zu führen, leider vergeblich! beim letzten Gespräch mit ihr hat ihr Ausbilder zum wiederholten male darum gebeten, dass sie sich meldet. Handy aus, nicht zu Hause, nicht bei Eltern zu erreichen! Der BR ist sich eigentlich einig, der Kündigung zuzustimmen.
09.05.2006 um 17:31 Uhr
Hallo Sprool, ich hätte als BR auch kein Problem damit, dieser Kündigung zuzustimmen.
Halte es in diesem Fall dennoch für die, im wahrsten Sinne des Wortes, günstigere Variante, diese Kündigung durch einen Richterspruch ersetzen zu lassen.
09.05.2006 um 17:54 Uhr
Im Gesetzestext ist nach wie vor eine Zustimmung zu einer Kündigung nach § 102 BetrVG nicht vorgsehen. Ob § 103 BetrVG hier eine Zustimmung erforderlich macht, halte ich zumindest für zweifelhaft!
09.05.2006 um 22:19 Uhr
@ Kölner Wie kommst Du auf einmal auf den §102 BetrVG?
Da es sich um ein BR-Mitglied handelt "bei uns im Betriebsrat ist eine Auszubildende", ist die Zustimmung des BR nach §103 BetrVG erforderlich.
09.05.2006 um 22:34 Uhr
@Sprool "Handy aus, nicht zu Hause, nicht bei Eltern zu erreichen!" Ist sie ausgewandert oder ist etwas passiert? Es hört sich alles reichlich komisch an! Drogenkrank? Ich finde, bevor endgültig über eine außerordentliche Kündigung nachgedacht wird, sollte man sichere Erkentnisse darüber gewinnen, was mit der Frau los ist.
09.05.2006 um 22:46 Uhr
@Fayence Ich bin zu dumm...
09.05.2006 um 23:11 Uhr
Lotte, sehe ich in diesem Fall nicht so. Wenn wirklich ein tiefergehenderes Problem dahinter steckt, würde ich auch im Sinne des AN Fakten schaffen. Zumal sich das Mädel nicht rührt!
Auch in diesem Punkt sehe ich einen klaren Vorteil darin, die Kündigung durch Richterspruch ersetzen zu lassen. Diese Azubine ist nämlich Beteiligte dieses Verfahrens.
@ Kölner Nein, Du bist nicht zu dumm. Manchmal verstehe ich Dich nur nicht! :-)
09.05.2006 um 23:21 Uhr
Mein täglicher Aussetzer ist damit auch geschehen. Entschuldigt!
10.05.2006 um 09:19 Uhr
ich bedanke mich erst mal für die vielen antworten von euch! ich werd mir meine gedanken dazu machen und dann entscheiden wie ich bzw. der br weiter vorgehen.! vielen dank
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