Erstellt am 18.06.2018 um 08:54 Uhr von celestro
Im BR kann ein Ersatzmitglied sich nicht zum Vorsitzenden oder Stellvertreter wählen lassen. Ich wüßte nicht, wieso das beim GBR anders sein sollte. Die Wahl müßte also wiederholt werden.
Erstellt am 18.06.2018 um 08:58 Uhr von Pjöööng
Bitte mal den Sachverhalt nachvollziehbar schildern!
Was bitte ist eine GBR Wahl?
Was soll denn bitte ein "stellvertretender GBR" sein?
Erstellt am 18.06.2018 um 09:02 Uhr von celestro
Innerhalb des GBR wurden Vorsitzender und Stellvertreter gewählt. Da Sepp12 krank war, wurde sein Ersatzmitglied geschickt und zum stellvertretenden GBRV gewählt.
Jetzt will er wissen, wer in Zukunft in den GBR entsandt wird. Ob sein Vertreter (der ja jetzt Stelli ist), oder ob er (also Sepp12) jetzt vielleicht Stelli wurde, weil sein Vertreter ihn ja nur vertreten hat.
@ Sepp12
Wen hat Euer BR denn eigentlich vorgesehen für die Entsendung in den GBR ? Dich ? Oder wolltest Du hinfahren, weil Du BRV bist ?
Erstellt am 18.06.2018 um 09:40 Uhr von Pjöööng
celestro, mir wäre es ganz lieb wenn der Fragsteller die Fakten liefert.
Erstellt am 18.06.2018 um 09:49 Uhr von paula
celestro
coole Glaskugel ;)
zur Frage der Vertretung gehört nämlich genau Deine letzte Frage die mir gleich durch den Kopf gegangen ist. Und die ist ja sehr entscheidend....
Erstellt am 18.06.2018 um 13:17 Uhr von Sepp12
Vorgesehen war ich, jedoch bin ich kurzfristig erkrankt und hab meinen Stellvertreter geschickt. Wer ist jetzt im GBR vertreten? da wir nur ein 3 BR sind und zur GBR-Sitzung immer nur einer geschickt werden darf.
Erstellt am 18.06.2018 um 13:20 Uhr von celestro
"Vorgesehen war ich"
also gab es eine Abstimmung und Du wurdest dafür gewählt ? Dann gilt mMn weiterhin: "Im BR kann ein Ersatzmitglied sich nicht zum Vorsitzenden oder Stellvertreter wählen lassen. Ich wüßte nicht, wieso das beim GBR anders sein sollte. Die Wahl (im GBR) müßte also wiederholt werden."
Erstellt am 18.06.2018 um 13:41 Uhr von paula
"...und hab meinen Stellvertreter geschickt"
du kannst nicht einfach schicken. Dazu braucht es einen Beschluss, der das festlegt
Erstellt am 18.06.2018 um 14:08 Uhr von celestro
"du kannst nicht einfach schicken. Dazu braucht es einen Beschluss, der das festlegt"
sofern der Stellvertreter als GBR-Ersatzmitglied bestimmt wurde, nicht. Sonst hast du natürlich recht.
Erstellt am 18.06.2018 um 20:11 Uhr von DummerHund
Ich würde zunächst einmal die Frage stellen, stand die Wahl überhaupt bei der Einladung auf der Tagesordnung. Wenn nicht müsste eine Änderung der Tagesordnung und Beschlussfassung ja Dokumentiert sein. Wenn Bekannt, müsste ja Dokumentiert sein das ein Vertreter kommt. Defakto Wohl ist wohl eher ungültig.
Erstellt am 18.06.2018 um 22:09 Uhr von paula
"sofern der Stellvertreter als GBR-Ersatzmitglied bestimmt wurde, nicht."
was aber auch wieder durch Beschluss erfolgt ist ;)
Erstellt am 20.06.2018 um 09:41 Uhr von Sepp12
Hi, danke für eure hinweise.
Zur GBR Sitzung hab ich telefonisch zugesagt da ich BRV bin. Wir hatten keinen Beschluss dafür.
Da ich krank geworden bin habe ich versucht einen meiner Kollegen zu erreichen, der uns in der GBR Sitzung vertritt. Es gab keinen Beschluss dafür, da ich diesen auch nicht telefonisch erreicht habe, sondern nur seinen Vorgesetzten. Dieser hat ihn dann die Nachricht zukommen lassen, dass er an der Sitzung teilnehmen soll.
Einladung zur GBR Wahl war alles richtig.
Wo steht das ein Ersatzmittglied nicht gewählt werden darf?
Erstellt am 20.06.2018 um 10:08 Uhr von celestro
"Zur GBR Sitzung hab ich telefonisch zugesagt da ich BRV bin. Wir hatten keinen Beschluss dafür."
Um es nochmal ganz deutlich zu sagen. Der BR muß einen Beschluss machen, welche BRM in den GBR geschickt werden. Wenn Ihr nur 1 Person schicken könnt, dann ist das halt so. Es macht durchaus Sinn, auch direkt ein Ersatzmitglied zu "ernennen", welches im Vertretungsfall in den GBR geschickt wird. Es ist nicht in Ordnung, daß Du gehst, weil Du BRV bist. (Ausnahme, Du bist BRV des einladenden und somit größten BRs)
ABER ... es kann nur ein reguläres Mitglied für den GBR auch Vorsitzender bzw. Stellvertreter im GBR sein. Wie soll die Person sonst sein Amt ausführen, wenn er / sie nur dann in den GBR geht, wenn das reguläre Mitglied nicht da ist ?